Vor dem Verwaltungsgerichtshof: Wohnungseigentümerin klagt wegen Grundsteuer gegen Stadt Tübingen

Eine Tübingerin klagt vor dem Verwaltungsgerichtshof gegen die rückwirkende Erhöhung der Tübinger Grundsteuer.
Carolin Alber/Archiv/Uwe Anspach/dpa- Eine Tübinger Wohnungseigentümerin klagt gegen die rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer.
- Ziel der Klage: Die Grundsteuer-Satzung soll für unwirksam erklärt werden.
- Der Eigentümerverein Haus und Grund unterstützt die Klage, kann selbst aber keine einreichen.
- Streitpunkt: Rechtsmäßigkeit der Veröffentlichung der Satzung, basierend auf einem Gutachten.
- Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg wird vermutlich ein Jahr dauern.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die rückwirkende Grundsteuer-Erhöhung in Tübingen ist bereits Ende Juni beschlossen worden, doch es kehrt auch gegen Ende des Jahres weiter keine Ruhe ein bei dem Thema. Erst hatte sich der Eigentümerverein Haus und Grund mit der Stadt Tübingen und ihrem Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) wochenlang über mögliche Rechtsverstöße bei der entsprechenden Grundsteuer-Satzung gestritten.
Jetzt macht eine betroffene Tübinger Wohnungseigentümerin Ernst und zieht gegen ihre Stadt vor Gericht: Die Frau will vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim erreichen, dass die Satzung zur Anhebung der Hebesätze und damit die Grundsteuer-Erhöhung für unwirksam erklärt wird.
Haus und Grund freut sich über das Verfahren
Eine Richterin des VGH Baden-Württemberg bestätigte auf Anfrage den Eingang des entsprechenden sogenannten Normenkontrollantrags. Bislang sei er noch nicht begründet. Der Senat setzte der Wohnungseigentümerin dafür eine Frist von sechs Wochen. „Ich kenne die Klagegründe nicht, deshalb kann ich das nicht kommentieren“, sagt Tübingens OB Boris Palmer: „Ich weiß auch nicht, ob das in Zusammenhang steht mit der Sache mit Haus und Grund.“
Bei dem Eigentümerverein freut man sich, dass eine Eigentümerin den gerichtlichen Weg wählt. Denn als Verein könne man beim VGH keine Normenkontrolle einreichen, das könnten nur unmittelbar betroffene Eigentümer, erklärt die Juristin Dagmar König, Vorsitzende des Tübinger Ablegers von Haus und Grund.
„Dann wird die Frage geklärt, die in dem Gutachten aufgeworfen wurde, also ob die Satzung zur Grundsteuer ordnungsgemäß veröffentlicht wurde“, sagt König. Ihr Verein hatte im Streit mit der Stadt Tübingen ein Gutachten bei einem Kommunalrechtler aus Ludwigsburg in Auftrag gegeben. Der erkannte mögliche Rechtsverstöße rund um die Erhöhung. Die Stadt sowie Palmer hatten das stets bestritten.
„Wäre die vom Gutachter von Haus und Grund vertretene Rechtsauffassung zutreffend, gäbe es mit hoher Wahrscheinlichkeit in keiner einzigen Kommune Baden-Württembergs eine formell korrekt veröffentlichte Satzung“, sagt Palmer: „Das zeigt, dass diese Interpretation mit der kommunalen Praxis und dem gesetzgeberischen Willen nicht vereinbar ist.“
Ob die Tübinger Wohnungseigentümerin in ihrer Begründung auf das Gutachten verweisen wird, ist unklar. Bis eine Entscheidung der Mannheimer Richter zur Tübinger Grundsteuer fällt, wird es dauern. Wie eine VGH-Sprecherin informiert, liegen die durchschnittlichen Laufzeiten von Normenkontrollen bei einer Dauer von einem Jahr.
Der Streit zwischen Haus und Grund und Boris Palmer
Nach der rückwirkenden Grundsteuererhöhung bekam Haus und Grund ein Rechtsgutachten, das ein Dritter beauftragt hatte und das zu dem Schluss kam, die Satzung sei rechtswidrig. Seither streitet sich Oberbürgermeister Boris Palmer mit dem Verein.