Verurteilter Arzt muss nicht in Haft
: Das Urteil im Tübinger Psychiatrie-Missbrauchsfall ist rechtskräftig

Das Tübinger Landgericht verurteilte einen Arzt wegen 53-fachen Missbrauchs einer Patientin zu einer Bewährungsstrafe. Die Frau wollte auch eine Verurteilung wegen Vergewaltigung, scheiterte damit aber vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.
Von
Jonas Bleeser
Tübingen
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Am Oberlandesgericht Stuttgart beginnt in gut einer Woche der Prozess gegen neun Angeklagte, die dem „Reichsbürger“-Netzwerk angehören sollen. Sie sollen den Sturz der Regierung geplant haben.

An dem Gebäude des Oberlandesgerichts (OLG Stuttgart) hängt unter dem Schriftzug das Wappen Baden-Württembergs. (zu dpa: «Prozess gegen vier mutmaßliche Anhänger der Terrorgruppe Dschabhat al-Nusra») +++ dpa-Bildfunk +++

Das Opfer im Missbrauchsfall an der Tübinger Psychiatrie wollte eine Verurteilung wegen Vergewaltigung gegen ihren früheren Therapeuten. Dem folgte das Stuttgarter Oberlandesgericht nicht.

Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
  • OLG Stuttgart bestätigte Urteil: Arzt erhält Bewährung, nicht Haft.
  • Landgericht Tübingen gab 1 Jahr 9 Monate auf Bewährung wegen Missbrauchs.
  • Revision der Frau zu Vergewaltigung scheiterte – Urteil ist rechtskräftig.
  • Anwalt kritisiert Klinikschutzraum und Verfahrensdauer als strafmildernd.
  • Frau trägt rund 6000 Euro Kosten, Schmerzensgeldklage läuft dieses Jahr.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Fall des Missbrauchs einer Patientin der Tübinger Psychiatrie durch ihren Therapeuten ist strafrechtlich abgeschlossen. Es bleibt dabei: Der Arzt muss nicht ins Gefängnis. Zwar war er im Prozess am Tübinger Schöffengericht zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. In der Berufung jedoch gestand er, dass er eine sexuelle Beziehung zu der damals 31-Jährigen einging, deren Therapeut er war. Das aber ist in einem Behandlungsverhältnis als sexueller Missbrauch strafbar. Das Tübinger Landgericht reduzierte die Strafe des damals 63-Jährigen Ende November 2025 auf ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung.

Dagegen ging das Opfer mit seinem Rechtsanwalt Christian Laue vor: Sie wollten eine Verurteilung auch wegen Vergewaltigung, was eine höhere Strafe bedeutet hätte. Der erste Geschlechtsverkehr sei erzwungen gewesen. Das Berufungsgericht habe in diesem Punkt Rechtsfehler begangen, weil es unter anderem die Aussage der Glaubwürdigkeitsgutachterin Dr. Ursula Gasch nicht ausreichend ins Urteil einbezogen habe. Sie hielt die Aussage der Frau dazu für glaubhaft. Doch das Oberlandesgericht (OLG) sah keine Fehler des Tübinger Gerichts und verwarf die Revision. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Anwalt: Schutzraum Uniklinik „hat total versagt“

Das Opfer und sein Anwalt können die Entscheidung aus Stuttgart nicht nachvollziehen: „Ich bin sehr enttäuscht“, sagte Laue auf Nachfrage dieser Redaktion. Für ihn ist der Tübinger Fall besonders gravierend, weil „der Schutzraum einer Uniklinik meines Erachtens total versagt hat“. Ihn ärgert, dass die lange Verfahrensdauer – von der Anzeige bis zum ersten Prozess vergingen rund zweieinhalb Jahre – so stark strafmildernd berücksichtigt worden sei: „Bis zu seiner Kündigung danach hat er noch gutes Geld verdient.“

Besonders bitter für seine Mandantin: Weil sie mit ihrer Berufung scheiterte, der Arzt aber erfolgreich war, bleibt sie auf den rund 6000 Euro Verfahrenskosten sitzen, während seine Auslagen die Staatskasse übernimmt. Die alleinerziehende Mutter von vier Kindern kann aufgrund ihrer Erkrankung nicht arbeiten. Deshalb hat die ehemalige Leiterin des Fachbereichs Schule und Soziales der Stadt Tübingen, Uta Schwarz-Österreicher, unter dem Titel „Hilfe für ein Missbrauchsopfer“ einen Spendenaufruf auf der Online-Plattform „go fund me“ gestartet.

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Verteidigerin begrüßt Entscheidung des OLGs

Die Verteidigerin des Arztes, Birgit Scheja, begrüßte die Entscheidung des OLGs: „Die Rechtskraft des Urteils führt hoffentlich dazu, dass bei allen Beteiligten Ruhe einkehrt.“ Das aber dürfte noch dauern: Die Frau hat ihren Ex-Therapeuten auf Schmerzensgeld verklagt. Noch in diesem Jahr könnte ein Gerichtstermin anstehen.