Landgericht Tübingen
: Therapeut muss nach Missbrauch einer Patientin der Psychiatrie nicht in Haft

Im Berufungsprozess gegen einen ehemaligen Arzt der Tübinger Psychiatrie fiel am Mittwochabend das Urteil: Die Richterinnen reduzierten die ursprünglich vom Amtsgericht verhängte Haftstrafe von zweieinhalb Jahren deutlich – und setzten sie zur Bewährung aus.
Von
Jonas Bleeser
Tübingen
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Abbildung der Göttin Justitia auf der Eingangstüre des Landgerichts Tübingen.

Abbildung der Göttin Justitia auf der Eingangstüre des Landgerichts Tübingen.

Jonas Bleeser
  • Landgericht Tübingen: Ex-Therapeut erhält Bewährungsstrafe wegen 53-fachen sexuellen Missbrauchs.
  • Strafe von zweieinhalb Jahren auf ein Jahr und neun Monate reduziert, auf Bewährung ausgesetzt.
  • Keine Vergewaltigung festgestellt, da keine Gewalt im Spiel – Patientin wurde nicht geglaubt.
  • Angeklagter gestand Beziehung während Behandlung, zahlte 15.000 Euro an „Frauen helfen Frauen“.
  • Nebenklage plant Revision, hatte vier Jahre Haft wegen Vergewaltigung und Missbrauch gefordert.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Am Mittwochabend um kurz nach 19 Uhr fiel das Urteil im Berufungsprozess um den Missbrauch einer Patientin durch ihren Therapeuten an der Tübinger Uniklinik für Psychiatrie und Psychotherapie: Der heute 63-jährige Angeklagte muss nicht ins Gefängnis. Die Richterinnen entschieden, dass die Strafe für den Mann wegen 53-fachen sexuellen Missbrauchs reduziert und zur Bewährung ausgesetzt wird.

Richter sehen keine Vergewaltigung

Wie auch das Tübinger Schöffengericht ging die Kammer nicht davon aus, dass der ehemalige Psychiater in Ausbildung seine Patientin beim ersten Geschlechtsverkehr in seiner Wohnung vergewaltigt hatte, wie es die Staatsanwaltschaft ursprünglich angeklagt hatte. „Es war zu keinem Zeitpunkt Gewalt im Spiel“, sagte die Vorsitzende. Die betroffene Patientin hatte ausgesagt, ihr damaliger Therapeut habe ignoriert, dass sie keinen Sex mit ihm wollte, weil sie ihre Periode hatte. Die Richterinnen aber glaubten ihr nicht, dass sie das an jenem Abend so klar äußerte – den Vorwurf habe sie erst Wochen später erhoben.

Sehr wohl aber sei es während der Psychotherapie insgesamt 53 Mal zu Sex zwischen Arzt und Patientin gekommen, meist vor Therapiesitzungen, häufig im Behandlungszimmer. Sexueller Kontakt aber ist laut Gesetz im Behandlungsverhältnis wegen des Machtgefälles verboten. Das Amtsgericht hatte den Mediziner im April 2024 dafür zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, also einer Strafe ohne die Möglichkeit einer Bewährung.

Anders als im ersten Verfahren räumte der Angeklagte vor dem Landgericht ein, dass er die Frau behandelte, als er – wie er es darstellte – eine „Beziehung auf Augenhöhe“ mit ihr geführt habe. Dieses Geständnis rechnete das Gericht ihm an. Zu seinen Gunsten wertete es auch, dass er nicht vorbestraft ist, die Taten vor vier Jahren lange zurücklägen, es ihm leidtue und das Verfahren nicht nur die Betroffene, sondern auch ihn stark belastet habe.

Die Richterinnen reduzierten die Strafe auf ein Jahr und neun Monate Haft und setzten sie auf zwei Jahre zur Bewährung aus. Als Auflage muss der 63-Jährige in diesem Zeitraum 15.000 Euro an den Verein „Frauen helfen Frauen“ bezahlen. Die Verteidigerin hatte eine Bewährungsstrafe gefordert, ohne einen Antrag zu deren Höhe zu stellen. Auch die Staatsanwaltschaft hielt eine Bewährungsstrafe für angemessen.

Der Vertreter der Nebenklage hatte wegen Vergewaltigung und 53-fachen Missbrauchs vier Jahre Haft gefordert. Er kündigte an, mit hoher Wahrscheinlichkeit Revision gegen das Urteil einzulegen (ein ausführlicher Bericht folgt).