
Prozess um Missbrauch in Tübinger Psychiatrie: Angeklagter spricht von „Beziehung auf Augenhöhe“
Am Tübinger Landgericht sagte im Berufungsprozess um Missbrauch einer Patientin der Tübinger Psychiatrie der angeklagte Arzt aus. Er wisse selbst nicht, warum er „sich auf eine sexuelle Beziehung eingelassen habe“. Anders als im ersten Prozess räumte er auch ein, dass es dazu innerhalb eines Behandlungsverhältnisses gekommen sei.

Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Tübingen: Dort machte der Angeklagte eine Facharzt-Ausbildung zum Psychiater und traf sich mit der Patientin auch zum Sex in einem Behandlungszimmer.
Jonas Bleeser/Archiv