Verstößt Tübingen gegen Datenschutz?: Boris Palmer: „Das ist Bürokratismus im Endstadium“


Der Tübinger OB Boris Palmer ärgert sich über Bürokratie: „Während wir in der Verwaltung täglich versuchen, echte Probleme zu lösen, beschäftigt uns nun ein bürokratisches Ritual, das jeder Satire würdig wäre.“
Christoph Schmidt/dpaNein, nicht alle freuen sich, wenn sie Geburtstag haben. Schließlich erinnert dieser Tag wie kein anderer daran, dass man wieder ein Jahr älter geworden ist. Auch freut sich nicht jeder über die Glückwünsche, die einem am Geburtstag entgegengebracht werden. Dennoch: Der Glückwunsch zum Geburtstag ist eine gesellschaftliche Gepflogenheit. Die Geburtstagsmuffel haben sich noch nicht durchgesetzt. Man wird doch noch zum Geburtstag gratulieren dürfen!
Die Frage ist halt, in welchem Rahmen das geschieht. Beim Tübinger OB Boris Palmer jedenfalls landete kürzlich ein Brief vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auf dem Schreibtisch, mit folgendem Anliegen: „Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren gemäß Artikel 77 der Datenschutz-Grundverordnung“. Die Beschwerde eines Bürgers gegen die Stadt Tübingen liege der Behörde vor.
Was bitte ist denn da schiefgelaufen?
Die Stadt gratuliert in ihren Amtsblättern Bürgerinnen und Bürgern zu runden Geburtstagen. Einem Jubilar hat dies offenbar missfallen und beschwerte sich beim erwähnten Landesbeauftragten über die öffentliche Gratulation. Die Stadt habe ihm daraufhin mitgeteilt, ihre Richtlinien sähen vor, bei Jubiläen würden Bürger im Amtsblatt erwähnt. Das Schreiben aus Stuttgart weist den OB darauf hin, seit der Novellierung des Melderechts 2015 auf Bundesebene existiere eine solche Regelung nicht mehr. Bei öffentlicher Gratulation bedarf es der Einwilligung des Geburtstagskinds.
Es gibt Klärungsbedarf
Das Schreiben hat Palmer auf seiner Facebook-Seite geteilt am Mittwoch (3. Dezember) und kommentiert. „Das ist kein Datenschutz – das ist Bürokratismus im Endstadium“, ärgert sich der OB. „Während wir in der Verwaltung täglich versuchen, echte Probleme zu lösen, beschäftigt uns nun ein bürokratisches Ritual, das jeder Satire würdig wäre.“ Der „Gipfel der Absurdität“ sei, die Behörde erwarte, „dass wir künftig allen Bürgerinnen und Bürgern vorab schriftliche Einwilligung abverlangen“.
Das ist tatsächlich sehr zeitaufwendig und wird wohl eher dazu führen, dass der schöne Brauch, via Amtsblatt Geburtstagsgrüße zu übermitteln, ausstirbt. Aber ohne Einwilligung wäre es eben ein Verstoß gegen den Datenschutz.
Und der Stadt war das bisher egal? Eine Antwort haben wir aus dem Rathaus am Donnerstag (4. Dezember) nicht erhalten. Es gebe intern noch etwas zu klären.
Veröffentlicht hat Palmer das Schreiben des Landesbeauftragten übrigens samt Name und Durchwahl der Sachbearbeiterin. Wenn das mal nicht das nächste datenschutzaufsichtsbehördliche Verfahren nach sich zieht.


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