Boris Palmer und Amtskollegen: Drei Oberbürgermeister schreiben Brandbrief an Friedrich Merz

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer.
Silas Stein/dpa- Drei Oberbürgermeister schreiben Brandbrief an Friedrich Merz, darunter Boris Palmer.
- Themen: soziales Pflichtjahr, Krankenhausfinanzierung und Sozialkosten.
- Forderungen: Bürokratieabbau, Reformen zur Flüchtlingsversorgung und Jugendhilfe.
- Finanzierung von Infrastruktur, Energiewende und Wohnungsbau durch Bundesbeteiligungen.
- Herausforderungen bei Schulbetreuung und Investitionen ab 2026.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Als „schwäbische Oberbürgermeister mit drei unterschiedlichen parteipolitischen Hintergründen“ haben sich Tübingens OB Boris Palmer und seine Kollegen Richard Arnold aus Schwäbisch Gmünd und Matthias Klopfer aus Esslingen an CDU-Chef und voraussichtlich künftigen Kanzler Friedrich Merz gewandt.
„Eine zunehmend größere Rolle spielt nach unserer Überzeugung die Funktionsfähigkeit öffentlicher Institutionen“, heißt es im Brief. Ein Staat, der von den Bürgern als dysfunktional erlebt werde, verliere zwangsläufig Unterstützung. „Angesichts der Vielzahl der Herausforderungen, vor denen wir ohnehin stehen, können wir es uns nicht leisten, das weiterhin zu tolerieren oder sogar zu verschlimmern.“ Zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts schlagen sie die Einführung eines sozialen Pflichtjahrs vor. Im Schreiben aktualisieren die drei ihre Vorschläge zum Abbau von Bürokratie, wie sie sie bereits am 9. Oktober 2023 Kanzler Olaf Scholz übermittelten.
„Absolut vorrangig“ sei eine Reform der Krankenhausfinanzierung. Die Kliniken seien mittlerweile strukturell defizitär. Als zweiten Kostenblock nennen die drei Oberbürgermeister die Sozialkosten, die Städte über die Kreishaushalte schultern. Die Flüchtlingsversorgung sei „schon aufgrund der hohen Fallzahlen immer schwerer zu finanzieren“. Sie halten eine „spürbare Begrenzung neuer Zugänge für dringend geboten“. Dringend notwendig seien auch Reformen, um Geflüchtete in Arbeit zu bringen. Und: „Was spricht dagegen, dass Sprachunterricht am Abend und am Wochenende stattfindet, nach einer 40-Stunden-Woche?“
Vorgaben wieder abschaffen!
Das Trio plädiert auch dafür, die Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes für die einzelvertraglichen Regelungen aller Leistungen wieder abzuschaffen und „zum System der fachlich fundierten kommunalen Leistungsgewährung zurückzukehren“.
Auch die Kosten für die Jugendhilfe uferten aus. Ein Großteil der Arbeit diene der Abwehr von Haftungsansprüchen bei Kindeswohlgefährdung. Dokumentation gehe vor Hilfe für die Betroffenen. „Wir müssen hier zu einem pragmatischeren Umgang zurückfinden.“ Sie beklagen auch „Doppelarbeiten“, etwa die Einschulungsuntersuchungen bei den Jugendämtern.
Auch den Rechtsanspruch auf Schulbetreuung ab dem Schuljahr 2026 würden die Kommunen nicht finanzieren können, beklagen die drei. Ebenso fehlten Mittel für Investitionen, etwa für die Sanierung der Infrastruktur, die Finanzierung der Energiewende und des kommunalen Wohnungsbaus. Die meisten Städte investieren in Wohnungsbau und Energiewende durch Tochtergesellschaften. Diesen fehle das Eigenkapital, um die ehrgeizigen Ziele für bezahlbares Wohnen und den Ausbau von Wärmenetzen oder Elektrobusverkehr zu finanzieren. Palmer, Arnold und Klopfer schlagen vor, dass aus dem geplanten Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur auch finanzielle Beteiligungen des Bundes an kommunalen Gesellschaften ermöglicht werden.

