Schreiben von Palmer, Arnold, Klopfer: Der Brief an Friedrich Merz im Wortlaut

Bekam Post aus dem Südwesten: Der designierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU).
Michael Kappeler/dpaDie Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Schwäbisch Gmünd / Tübingen / Esslingen, 10. März 2025
Sehr geehrter Herr Parteivorsitzender,
wir gratulieren Ihnen als schwäbische Oberbürgermeister mit drei unterschiedlichen parteipolitischen Hintergründen herzlich zu Ihrem Sieg bei der Bundestagswahl. Wir teilen die Überzeugung, dass die kommenden Jahre für die Akzeptanz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung von großer Bedeutung sein werden. Das gilt für die Bedrohungen im Äußeren wie im Inneren gleichermaßen.
Eine zunehmend größere Rolle spielt nach unserer Überzeugung die Funktionsfähigkeit öffentlicher Institutionen. Ein Staat, der von den Bürgern als dysfunktional erlebt wird, verliert zwangsläufig Unterstützung. Angesichts der Vielzahl der Herausforderungen, vor denen wir ohnehin stehen, können wir es uns nicht leisten, das weiterhin zu tolerieren oder sogar zu verschlimmern. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf das Gemeinschaftsgefühl und den sozialen Zusammenhalt. Zu dessen Stärkung halten wir es zudem für wünschenswert, wenn jetzt ernst gemacht würde und das soziale Pflichtjahr – wie auch schon von Bundespräsident Steinmeier gefordert – eingeführt würde.
Direkt erlebbar ist der Staat insbesondere in der Kommune. Ist deren Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder geht sie gar verloren, sind die Auswirkungen ganz besonders stark zu spüren. Genau das erleben wir zurzeit. Daher wenden wir uns im Vorfeld der Regierungsbildung mit einigen ganz konkreten Anliegen und Vorschlägen zur Stärkung der Kommunen – ganz im Sinne unserer in der Verfassung verankerten kommunalen Selbstverwaltung – an Sie und bieten aktiv unsere Mitarbeit an der Formulierung von Problemlösungen an.
Vorschläge und Beispiele zum Abbau von Bürokratie haben wir mit einem Schreiben vom 9. Oktober 2023 an Ihren Amtsvorgänger Olaf Scholz übermittelt. Leider hat uns nie eine Antwort erreicht. Da die meisten Probleme weiter bestehen, legen wir diesen Brief als Anlage bei. Wir tun dies in der Hoffnung, dass Sie als wahrscheinlich künftiger Kanzler uns wenigstens eine Antwort zukommen lassen werden.
Komprimiert und auf die heutige Situation fortgeschrieben schlagen wir zum Thema Abbau von Bürokratie vor:
- Umwandlung von Verpflichtungen aus Normen unterhalb des Verordnungsrangs in Standards, die als Empfehlung ohne Verpflichtung zu verstehen sind.
- Erweiterung kommunaler Ermessensspielräume analog dem baden-württembergischen Kita-Gesetz durch Abweichungserlaubnis mit Genehmigungsvorbehalt von bundesgesetzlichen Regelungen für den unmittelbaren kommunalen Wirkungsbereich.
- Reform des Haftungsrechts mit Ausschluss von Regressforderungen gegen Amtsträger unterhalb des Vorsatzes zur Wiederherstellung von Risikobereitschaft und Flexibilität in der öffentlichen Verwaltung.
- Fortsetzung des Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung eines §246e mit weitreichenden Kompetenzen der Kommunen zur Ausweisung von Bauland ohne aufwändiges Bebauungsplanverfahren.
Zu den Problemen mit zunehmend strangulierenden Vorschriften kommt mittlerweile eine massive Finanzkrise, die wir uns bis vor zwei Jahren nicht vorstellen konnten.
Absolut vorrangig ist aus unserer Sicht eine Reform der Krankenhausfinanzierung. Die Kliniken sind mittlerweile strukturell defizitär und zwar nicht nur kleine Häuser auf dem Land, sondern auch die großen und modernen Kreiskrankenhäuser. Die Defizite der Kliniken im Landkreis Esslingen, im Ostalbkreis und in der Stadt Esslingen sind so gravierend, dass hieraus Defizite entstehen, die einen genehmigungsfähigen Haushalt für die kreisangehörigen Kommunen praktisch unmöglich machen.
Wenn Bund und Länder die Zahl der Krankenhäuser aus wirtschaftlichen Gründen verringern wollen, dann sollte diese durch eine abgestimmte Landesplanung festgelegt werden. Den Kommunen und Kreisen so hohe Defizite zuzumuten, bis diese zusammenbrechen und gegen den Willen der Bevölkerung vor Ort Krankenhäuser schließen, wäre demokratieschädigend. Die Finanzierung der Krankenhäuser muss wieder so auskömmlich sein, dass eine durchschnittlich gut geführte Klinik eine schwarze Null erzielen kann.
Der zweite Kostenblock, der dringend reformiert werden muss, betrifft die Sozialkosten, die unsere Städte über die Kreishaushalte schultern müssen. Diese sind in den vergangenen Jahren geradezu explodiert.
Erstens die Flüchtlingsversorgung, die schon aufgrund der hohen Fallzahlen immer schwerer zu finanzieren ist. Hier halten wir eine spürbare Begrenzung neuer Zugänge für dringend geboten und wissen dieses Anliegen bei Ihnen in guten Händen. Dringend notwendig sind aber auch Reformen, die Flüchtlinge in Arbeit bringen. Hier hoffen wir auf pragmatische Entscheidungen. Flüchtlinge, die nicht arbeiten dürfen, machen uns Sorgen und kosten viel Geld. Das kann nicht richtig sein. Das Beispiel Dänemark zeigt, dass Flüchtlinge sehr viel früher in den Arbeitsmarkt integriert werden können. „Fördern und fordern“ sollte die Maxime sein – was spricht dagegen, dass Sprachunterricht am Abend und am Wochenende stattfindet, nach einer 40-Stunden-Woche?
Wir plädieren dafür, dass künftig die Bundesagentur für Arbeit zu Ausbildungsverträgen von Geflüchteten nicht mehr ausdrücklich zustimmen muss. Das kostet nur unnötig Zeit und Geld. Weiter sehen wir es als entbehrlich an, wenn eine ausländische Fachkraft einen Zusatzjob ausüben will, dass dann die Bundesagentur für Arbeit dem auch noch zustimmen muss. Die unzähligen dafür notwendigen und auszufüllenden Formulare überlasten unsere Ausländerämter, die ohnehin schon alle Hände voll zu tun haben, nur noch zusätzlich.
Zweitens die Eingliederungshilfe für Behinderte. Die Idee, Teilhabe für alle zu sichern, ist ohne Einschränkung gut. Die Idee, Behinderte an Segnungen der Bürokratie teilhaben zu lassen, ist hingegen absurd. Wir plädieren dafür, die jüngst eingeführten gesetzlichen Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes für die einzelvertraglichen Regelungen aller Leistungen wieder abzuschaffen und zum bewährten System der fachlich fundierten kommunalen Leistungsgewährung zurückzukehren. Für die betroffenen Menschen hat der Anspruch auf Vertragsregelung keinerlei Verbesserung erbracht, der Personal- und Kostenaufwand in den Landratsämtern ist hingegen explodiert. In diesem Jahr macht dies allein im Budget des Ostalbkreises über 100 Millionen Euro aus. Das können wir uns nicht mehr leisten.
Drittens ufern die Kosten für die Jugendhilfe aus. Ein Großteil der Arbeit dient der Abwehr von Haftungsansprüchen bei Kindeswohlgefährdung. Dokumentation geht vor Hilfe für die Betroffenen. Wir müssen hier zu einem pragmatischeren Umgang zurückfinden. Der Staat kann nicht alles regeln. Notwendig ist es auch, Doppelarbeiten zu vermeiden. Es ist beispielsweise nicht mehr nötig, die Einschulungsuntersuchungen bei den Jugendämtern durchzuführen, wenn die Kinder eine Kita besuchen und die Entwicklungsdiagnosen unserer bestens qualifizierten Erzieher und Erzieherinnen keinerlei Hinweise auf eine Störung ergeben.
In diesen drei Bereichen ist der Bund gefragt. Ohne gesetzliche Reformen erdrücken uns die Kosten hier schlicht und ergreifend. Generell gilt: Standarderhöhungen kann niemand mehr bezahlen. Auch für gut gemeinte Reformen fehlt schlicht das Geld. Wo Bund und Länder dennoch bestellen, müssen sie alles bezahlen. Den Rechtsanspruch auf Schulbetreuung ab dem Schuljahr 2026 werden wir nicht finanzieren können, weil Bund und Länder annehmen, dass wir diese Aufgabe sowieso übernehmen müssten und deshalb nur Teile der Mehrkosten tragen wollen, wobei bisher kein einziger Euro für die Vorbereitungsarbeiten bei den Kommunen ankam. Das geht nicht mehr. Ganz abgesehen davon: Woher soll das zusätzliche Personal kommen?
Selbst wenn der Bund hier Abhilfe schafft, worum wir Sie dringend bitten, fehlen uns dringend notwendige Mittel für Investitionen. Das betrifft die Sanierung der Infrastruktur, die Finanzierung der Energiewende und des kommunalen Wohnungsbaus. Bund und Länder müssen auch in die Sanierung der Infrastruktur mit Zuschüssen einsteigen. Vorbild könnte das leider ausgelaufene Programm zur Übernahme der Kosten von Ersatzneubauten abgängiger kommunaler Brücken sein.
Die meisten Städte investieren in Wohnungsbau und Energiewende durch Tochtergesellschaften. Diesen fehlt das Eigenkapital, um die ehrgeizigen Ziele für bezahlbares Wohnen und den Ausbau von Wärmenetzen oder Elektrobusverkehr zu finanzieren. Daher schlagen wir vor, dass aus dem geplanten Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur auch finanzielle Beteiligungen des Bundes an kommunalen Gesellschaften ermöglicht werden. Dies könnte zum Beispiel in Form stiller Beteiligungen erfolgen, so dass kein Steuerungsaufwand für den Bund und kein Souveränitätsverlust für die Kommunen entsteht. Die Globalsteuerung über Gesetze und Verordnungen reicht aus Sicht des Bundes völlig aus und die Kommunen verfolgen aus Eigeninteresse dieselben Ziele.
Sehr geehrter Herr Merz, vertrauen Sie den Städten und Gemeinden in Deutschland. Wir machen keine Probleme, wir lösen tagtäglich Probleme. Wir sind Partner. Und arbeiten alle sehr gerne. Aber lösen Sie uns von den Fesseln der Bürokratie. Und setzen Sie gemeinsam mit uns Prioritäten. Die Zeiten des „sowohl als auch“ sind vorbei. Muten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern auch unangenehme Wahrheiten zu. Dann werden die Parteien der demokratischen Mitte in vier Jahren gestärkt aus der nächsten Bundestagswahl hervorgehen. 2029 feiern wird 80 Jahre Grundgesetz. Und starke Städte sind auch in Zukunft ein Garant für unsere Demokratie.
Mit freundlichen Grüßen
Richard Arnold, Boris Palmer, Matthias Klopfer, Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Gmünd, der Universitätsstadt Tübingen und der Stadt Esslingen am Neckar



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