Schutz gegen Vogelgrippe
: Warum es im Kreis Tübingen noch keine Stallpflicht gibt

Das hochaggressive Virus H5N1 ist im Kreis Tübingen noch nicht angekommen. Im Kreis Reutlingen wurde ein toter Kranich gefunden, der nun untersucht wird.
Von
Jonas Bleeser
Tübingen
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Hühner gestohlen: ARCHIV - 16.09.2024, Baden-Württemberg, Tübingen: Leihhühner laufen durch den Garten einer Familie- (zu dpa: «Polizei sucht Hühnerbesitzer») Foto: Bernd Weißbrod/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Auch private Hühnerhalter machen sich Sorgen um ihre Tiere.

Bernd Weißbrod/dpa
  • Im Kreis Tübingen gibt es noch keine Stallpflicht, da keine Vogelgrippefälle gemeldet wurden.
  • Im Alb-Donau-Kreis starben in einem Betrieb 600 von 800 Flugenten an H5N1.
  • Eine Stallpflicht wird bei einem Virusnachweis schnell durch das Landratsamt verhängt.
  • Im Kreis Reutlingen wurde ein toter Kranich gefunden, die Todesursache wird untersucht.
  • Geflügelhalter können sich bei Fragen an das Veterinäramt wenden und müssen ihre Tiere dort anmelden.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wenn das Virus einmal da ist, kann es sehr schnell gehen: Im Alb-Donau-Kreis starben in einem befallenen Betrieb an einem Tag 600 von 800 gehaltenen Flugenten, so das Regierungspräsidium Tübingen. Dort ist die Task-Force Tierseuchenbekämpfung des Landes, bei der alle Informationen aus den Landkreisen zusammenlaufen. Wegen der rasanten Ausbreitung in betroffenen Betrieben muss laut der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest bereits im Verdachtsfall der gesamte Tierbestand getötet werden. Außerdem wird eine Sperrzone von drei Kilometern im Umkreis eingerichtet, dazu eine Kontrollzone von weiteren zehn Kilometern, in der alle Geflügelhalter überprüft werden.

Aus der Geflügelbranche gibt es bereits Forderungen nach einer bundesweiten Stallpflicht. Doch die Tierseuchenbekämpfung ist Ländersache, das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium lehnt das derzeit ab. Zuständig sind zunächst die Landratsämter. Das Tübinger Veterinäramt sieht noch keinen Anlass, Geflügel vorsorglich aus der Offenhaltung zu verbannen. Denn im Kreis sind aktuell noch keine infizierten Tiere gefunden worden.

Im Notfall kommt die Stallpflicht schnell

Sollte sich das ändern, könnte das Landratsamt zu einer Allgemeinverfügung greifen. Die würde öffentlich bekannt gegeben. Mit den größeren Geflügelbetrieben stehe man in direktem Kontakt, so Landratsamt-Sprecherin Martina Guizetti. Wenn private Halter Fragen haben, beispielsweise wie sie ihren Auslauf wildtiersicher machen, können sie sich ans Veterinäramt wenden. Dort müssen sie ihre Hühnerhaltung ohnehin prinzipiell anmelden.

Der im Alb-Donau-Kreis betroffene Betrieb ist von Tübingen rund 100 Kilometer entfernt. Eine direkte Übertragung ist sehr unwahrscheinlich. Verbreitet wird die Krankheit vor allem durch Wildvögel, beispielsweise Kraniche. Im Kreis Reutlingen wurde am Montag laut Auskunft des Regierungspräsidiums ein toter Kranich gefunden. Derzeit werde geprüft, woran das Tier starb. Sollte das Virus die Ursache gewesen sein, könnte es zu einer Aufstallungspflicht für das betroffene Gebiet kommen.