Nach Vorfall auf dem Tübinger Festplatz: Stadt warnt vor gefälschten Strafzetteln

Echt oder gefälscht? Wer einen Strafzettel an der Scheibe kleben hat, prüft besser, ob dieser echt ist.
Sebastian Gollnow/dpa- In Tübingen wurden gefälschte Strafzettel an parkenden Autos verteilt – Ermittlungen laufen noch.
- Die Zettel enthielten falsche Angaben, z. B. eine ausländische Kontoverbindung zur Bezahlung.
- Echte Strafzettel der Stadt haben ein Logo, einen QR-Code und eine spezifische Kennung.
- Zweifel an der Echtheit? Kontakt per E-Mail oder Telefon möglich, kein Geld ins Ausland überweisen.
- Gefälschte Strafzettel bitte der Polizei Tübingen melden – Telefonnummer: (07071) 97 21 400.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Am Wochenende haben Unbekannte gefälschte Strafzettel in Tübingen auf dem Festplatz verteilt. Einer 53-jährigen Frau fiel auf, dass ihr Knöllchen nicht von offizieller Stelle ausgestellt war und erstatte Anzeige.
Die Strafzettel waren augenscheinlich nicht von der Universitätsstadt Tübingen ausgestellt. Unter anderem war keine ausstellende Behörde erkennbar, es stand eine falsche Internetadresse auf dem Zettel und die Bezahlung des Verwarngeldes sollte an ein außerdeutsches Konto erfolgen. Die Strafzettel beschuldigten die betroffenen Verkehrsteilnehmer fälschlicherweise, sie hätten auf einem Privatgrundstück geparkt, informiert die Pressestelle des Polizeipräsidiums Reutlingen. Insgesamt sind der Polizei 18 falsche Strafzettel bekannt.
Die Ermittlungen dauern noch an, informiert die Pressestelle auf Nachfrage. Ergebnisse gibt es noch keine.
Beim städtischen Strafzettel handelt es sich um kleine weiße Zettel mit dem städtischen Logo in der linken oberen Ecke und einem roten Balken darunter, informiert die Stadtverwaltung. Auf der Rückseite befinden sich ein QR-Code sowie eine Kennung, mit der sich der Betroffene über das Portal www.knoellchen-info.de/549 unter Angabe seines Kennzeichens in die Verwarnung einwählen und das Verwarngeld direkt bezahlen kann. Dieses Vorgehen ist jedoch freiwillig und nicht verpflichtend.
Echtheit des Strafzettels verifizieren
„Wer seinen Strafzettel einfach und schnell bezahlen möchte, kann dies direkt online tun. Das Verfahren ist dann abgeschlossen. Personen, die Zweifel an der Echtheit des Strafzettels haben, können diesen auch ignorieren. Nach etwa zwei Wochen erhalten sie automatisch ein Schreiben mit der Festsetzung des Verwarngeldes per Post und können dann das Verwarngeld überweisen“, erklärt Kevin Krammer, Leiter der Fachabteilung Kommunaler Ordnungs- und Vollzugsdienst.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Echtheit des Strafzettels verifizieren zu lassen. Hierzu kann man sich per E-Mail an polizeibehoerde@tuebingen.de wenden und dabei die auf dem Strafzettel abgedruckte Kennung angeben. Alternativ kann man sich auch telefonisch unter (07071) 20 43 600 melden.
Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger, wachsam zu sein und unter keinen Umständen Geld auf ein ausländisches Konto zu überweisen. Personen, die einen gefälschten Strafzettel erhalten haben, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Tübingen unter der Telefonnummer (07071) 97 21 400 zu melden. Weitere Informationen auf www.tuebingen.de/parken.

