„Gratulationsverbot“ in Tübingen: Betroffener schreibt offenen Brief an Boris Palmer

Für öffentliche Gratulationen müssen die Rathäuser die Einwilligung der Jubilare einholen.
Carolin Albers- Ein Bürger aus Unterjesingen beschwerte sich über eine Geburtstagsgratulation im Amtsblatt ohne Einwilligung.
- Seit 2015 schreibt das Melderecht die Zustimmung für öffentliche Gratulationen vor.
- Der Bürger Klaus Dehner kritisiert die Stadt Tübingen und fordert die Einhaltung der Rechtslage.
- Die Stadt verzichtet künftig in Unterjesingen auf Gratulationen wegen des hohen Aufwands.
- OB Palmer und Dehner diskutieren Datenschutz und die Bedeutung öffentlicher Mitteilungen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Das Tübinger „Gratulationsverbot“ sorgte vergangene Woche für Aufsehen: OB Boris Palmer veröffentlichte am Mittwoch (3. Dezember) auf seiner Facebook-Seite ein Schreiben vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Ein Bürger hatte sich an die Behörde gewendet, weil ihm die Stadt öffentlich im Amtsblatt zum Geburtstag gratulierte – ohne dessen Einwilligung. Seit der Novellierung des Melderechts 2015 ist die Einwilligung bei öffentlicher Gratulation aber notwendig.
Bundesweit griffen Medien die Geschichte auf. Palmer ärgerte sich auch über den Bürger, der sich beklagte: Klaus Dehner aus Unterjesingen. „Professor schwärzte Boris Palmer an“ titelte die Bild-Zeitung.
Nein, mit so viel Aufmerksamkeit habe er nicht gerechnet, sagt Dehner gegenüber der SÜDWEST PRESSE. Ebenso wenig habe er mit einem Verfahren wegen seiner Beschwerde gerechnet, behauptet er. Nun wendet sich Dehner mit einem offenen Brief an Boris Palmer.
OB soll Gesetzeslage akzeptieren
„Während meiner nahezu 40-jährigen Lehrtätigkeit habe ich den Studierenden klarzumachen versucht, dass Gesetze dazu geschaffen sind, dass sie sowohl vom Bürger, als auch der Verwaltung zu befolgen sind“, heißt es darin. Die Rechtslage sei eindeutig. „Aufgrund einer Gesetzesänderung war und ist die Vorgehensweise Ihrer Verwaltung schlichtweg rechtswidrig.“ Datenschutz sei ein Grundrecht aller Bürger. Vom OB erwarte er, so Dehner, dass der diese Gesetzeslage vorbehaltlos akzeptiere.
Er bittet Palmer außerdem, die „Sottisen, Unterstellungen und Halbwahrheiten in den sozialen Medien“ gegen ihn zu unterlassen und beklagt eine „Opfer-Täter-Umkehr“, die „in dieser Form nicht hinnehmbar“ sei. Dehner schlägt vor, die Stadt solle sich die Zustimmung aller betroffenen Jubilare einholen. „So viele sind es nicht.“
Tatsächlich fragen die meisten Verwaltungsstellen in Tübingen seit 2015 die Jubilare schriftlich an. In Unterjesingen sei dies aber nicht geschehen, informiert die Stadtverwaltung. Der Aufwand für die Stelle sei zu groß. Deswegen werde die Stadt in Unterjesingen künftig auf Glückwünsche verzichten.
Palmers Argument, keine Glückwünsche an die Jubilare würde zu „einem Verlust an gelebter Gemeinschaft“ führen, sei „unsinnig und dient lediglich zur Begründung Ihres Gesetzesbruchs“, findet Dehner. Wie Palmer ist aber auch Dehner der Meinung, „dass Kriminelle auf die Infos im jeweiligen Gemeindeblättle nicht angewiesen sind“. Sie zapften diese aber „nach Meinung mehrerer Insider“ als „willkommene Zusatzquelle“ an.
Dehner schließt sein Schreiben mit: „Die Welt hat sicher andere Probleme als unsere unbedeutenden Scharmützel.“ Für ihn habe sich die Angelegenheit erledigt, sagt Dehner gegenüber der SÜDWEST PRESSE.



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