Finanzkrise in Tübingen
: Die Gebühren für Hallen steigen, aber nicht für alle Nutzer

Die Stadt verdoppelt die Gebühren für die Miete von Sport- und Mehrzweckhallen. Tübinger Sport- und Musikvereine betrifft das aber nicht.
Von
Moritz Siebert
Tübingen
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Die Türen der Paul Horn-Arena bleiben am Samstagabend geschlossen. Das Spiel der TuS Metzingen gegen den Thüringer HC fällt aus.

Paul-Horn Arena von oben, Stockfoto, Drohenaufnahme, Luftbild, Paul-Horn Arena, TSG Tuebingen, 07.04.2017, Architekten: Allmann Sattler Wappner . Architekten GmbH (muessen genannt werden!)

Paul-Horn-Arena: Für auswärtige Vereine und gewerbliche Nutzer werden die Tübinger Sporthallen teurer.

Eibner
  • Tübingen erhöht Gebühren für Sport- und Mehrzweckhallen.
  • Verdopplung der Kosten für nicht-gemeinnützige Nutzer.
  • Gemeinnützige Vereine sind von der Erhöhung ausgenommen.
  • Stadt erwartet Mehreinnahmen von 40.000 Euro jährlich.
  • Neue Richtlinien gelten ab September, Entscheidung am 3. April.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Bereits mit der Haushaltskonsolidierung hatte der Tübinger Gemeinderat beschlossen, dass die Gebühren für Schulräume, Sport- und Mehrzweckhallen sowie Sportfreianlagen steigen sollen. Allerdings nur für nicht-gemeinnützige Organisationen, auswärtige Vereine, für gewerbliche und private Nutzer sowie kommerzielle Veranstaltungen. Den Regel-, Trainings-, Wettkampf- und Spielbetrieb der gemeinnützigen Sportvereine betrifft es nicht.

Die Kosten für die Nutzung des Hallenteils einer Sport- und Mehrzweckhalle liegen bisher ohne Winter- oder Wochenendzuschlag bei 6,60 Euro die Stunde bei weniger als 200 Personen, bei Veranstaltungen mit mehr als 200 Leuten sind es 13,10 Euro die Stunde. Der Grundpreis für den Hallenteil der Paul-Horn-Arena liegt bisher bei 20 Euro die Stunde ohne Wochenend- und Winterzuschlag. Die Sätze werden sich nun verdoppeln. Die Stadt erwartet mit dem Gebührenplus jährliche Mehreinnahmen von 40.000 Euro. Berücksichtigt ist bei dieser Summe schon, dass Nutzer abspringen könnten, wenn die Kosten steigen. Gelten sollen die neuen Richtlinien ab September.

Sportvereine sind nicht betroffen

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales berät in seiner Sitzung am Donnerstag, 3. April, um 17 Uhr über das Thema. Es geht darum, dass die Änderung in die Entgeltrichtlinie übernommen wird.

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb der gemeinnützigen Sportvereine ist nicht betroffen, diesen rechnet die Stadtverwaltung wie bisher ab. Auch die Regelung, dass Tübinger Sportvereine, Chöre und Musikvereine einmal im Jahr eine städtische Halle kostenlos bekommen, bleibt erhalten. Die Kosten für Hausmeister, Reinigung sowie Schutzbodeneinbau müssen die Vereine, wie bisher, selber übernehmen.