Antrag liegt vor: Verpackungssteuer? Das sagt das Horber Rathaus

Eine Franchisenehmerin von McDonald's hatte gegen die Steuer geklagt. Und verloren.
Bernd Weißbrod/dpa- Tübinger Verpackungssteuer ist rechtens, OGL und BiM fordern ähnliche Steuer in Horb.
- Stadt Horb war bisher skeptisch, will aber die neue Gerichtsentscheidung prüfen.
- Gemeinderat Horb diskutiert im März über die Einführung der Steuer.
- Reutlingen plant ebenfalls eine Einführung, unterstützt von OB Keck.
- Tübinger Steuer seit 2022, 50 Cent für Becher und Geschirr, 20 Cent für Besteck.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Am Mittwoch urteilte das Bundesverfassungsgericht: Die Tübinger Verpackungssteuer ist rechtens. Die Zählgemeinschaft aus Offener Grüner Liste (OGL) und Bürger im Mittelpunkt (BiM) forderte umgehend die Einführung auch in Horb und will, dass sich der Gemeinderat damit befasst.
Das Horber Rathaus hatte sich auf Nachfrage der SÜDWEST PRESSE im Juni 2023 eher noch ablehnend gegenüber einer Verpackungssteuer geäußert. Für eine solche Art Steuer sei eher ein größeres Einzugsgebiet sinnvoll, war damals eines der Argumente der Verwaltung. Wie ist jetzt der Stand? „Die aktuelle Gerichtsentscheidung zu Tübingen haben wir natürlich mit Interesse verfolgt“, erklärt Stadtsprecherin Inge Weber auf Nachfrage. „Die Entscheidung stärkt die Position der Kommunen, was zunächst positiv zu bewerten ist.“
Welche Konsequenzen sich aus dem Urteil für Horb ergeben, sei aktuell nicht absehbar. Bislang gab es dazu keine politische Diskussion im Gemeinderat - das wird sich ändern. Der Antrag von OGL und BiM soll voraussichtlich in der März-Sitzung thematisiert werden. „Wir sind gespannt auf die Diskussion, der wir an dieser Stelle nicht vorgreifen wollen“, sagt Weber.
Andere Rathäuser in der Region gehen anders an die Sache heran: Reutlingens Oberbürgermeister Thomas Keck (SPD) möchte dem Gemeinderat vorschlagen, eine solche Steuer einzuführen. „Ich bin überzeugt, dass diese Steuer nachhaltig ist, Ressourcen schont und zur Sauberkeit der Stadt beiträgt.“
In Tübingen gilt seit 1. Januar 2022 die Verpackungssteuer - sie halt allen Gerichtsurteilen stand. Zahlen müssen die Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die darin Speisen für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen verkaufen. Die Händler können die Steuer an ihre Kunden weitergeben. Die Steuer beträgt für Becher 50 Cent, für Geschirr wie Pommesschalen aus Pappe oder Einweg-Plastikteller 50 Cent sowie für Einwegbesteck, Trinkhalme oder Eislöffel 20 Cent.
