
Prozess gegen Klimaaktivisten: Banneraktion in Tübingen bleibt folgenlos für „Ronja“
Vor dem Amtsgericht musste sich eine 23-Jährige wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung verantworten. Sie hatte im April 2024 am Regierungspräsidium ein Banner gegen den Schindhaubasistunnel angebracht.

Mahnwache vor dem Tübinger Amtsgericht in der Doblerstraße: Justizangestellte verboten gestern Mittag mit Verweis auf das Hausrecht des Gerichtspräsidenten ein Banner.
Carolin Albers