
Witwenmörder aus Schwäbisch Hall: Es bleibt bei „Lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung“
Der Bundesgerichtshof weist die Revision des Serientäters als unbegründet zurück. Damit ist die verhängte Maximalstrafe nun rechtskräftig.

Der Serientäter von Schwäbisch Hall im Landgericht Heilbronn.
Thumilan Selvakumaran