Vernachlässigte Kinder: Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

Nach dem Freispruch vor dem Reutlinger Schöffengericht: Die beiden Mitarbeiterinnen des Reutlinger Kreisjugendamts (Bild) müssen sich nun noch einmal vor dem Landgericht in Tübingen verantworten.
Thomas de Marco- Staatsanwältin legt Berufung gegen Freispruch von zwei Jugendamtsmitarbeiterinnen ein.
- Fall betrifft vernachlässigte Kinder mit körperlichen und psychischen Schäden.
- Landgericht Tübingen wird Berufungshauptverhandlung führen.
- Freispruch basierte auf fehlenden Hinweisen zu Kindeswohlgefährdung.
- Mutter war zuvor bereits vier Kinder entzogen worden.
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Nach dem Freispruch für die beiden Mitarbeiterinnen des Reutlinger Kreisjugendamts hat die Staatsanwaltschaft Tübingen Berufung gegen das Urteil eingelegt. Dies bestätigt Staatsanwalt Lukas Bleier auf Nachfrage der SÜDWEST PRESSE. „Damit wird es zu einer Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Tübingen kommen“, sagt Bleier. Den Mitarbeiterinnen war vorgeworfen worden, ihre Fürsorgepflicht verletzt zu haben.
Kinder erlitten psychische und körperliche Schäden
Dabei geht es um zwei Kinder, die von ihrer Mutter vernachlässigt worden waren und dabei körperliche und psychische Schäden davontrugen. In einem Prozess vor dem Reutlinger Schöffengericht war ausführlich und mit vielen Zeugenaussagen erörtert worden, ob die beiden Frauen vom Kreisjugendamt die Vernachlässigung der Kinder hätten verhindern können. Zumal zuvor bereits vier andere Kinder aus der Obhut der Mutter genommen worden waren.
„Wir haben keine Pflichtverletzung und keine individuelle Schuld feststellen können. Niemand hat Ihnen Hinweise gegeben, die auf Kindeswohlgefährdung schließen ließen“, hatte Richter Sierk Hamann in der vergangenen Woche den Freispruch begründet.
