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: Freispruch für die Mitarbeiterinnen des Reutlinger Kreisjugendamts

Das Schöffengericht sieht kein Fehlverhalten der Angeklagten. Die Staatsanwältin hatte dagegen neun Monate auf Bewährung gefordert.
Von
Thomas de Marco
Reutlingen
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Kreisjugendamt Reutlingen.

Das Reutlinger Kreisjugendamt: Zwei Mitarbeiterinnen waren angeklagt, ihre Fürsorge-Pflicht verletzt zu haben. Nun können sie nach dem Prozess vor dem Schöffengericht aufatmen.

Thomas de Marco