Recht auf Reparatur in der Region: „Das Gesetz hat noch Schwachstellen“ – Warum Elektrogeräte Schrott bleiben

Tabea Rößner, ehemaliges Mitglied des Bundestags, ist die diesjährige Preisträgerin des Goldenen Schraubenziehers. Sie hat sich jahrelang für das Reparaturrecht eingesetzt. Von links: Steffen Vangerow, Geschäftsführer der Vangerow GmbH aus Reutlingen-Mittelstadt, Reutlingens OB Thomas Keck, Tabea Rößner und Heinrich Jung, Vorstandsmitglied des Vereins.
Sophie Holzäpfel- Recht auf Reparatur gilt seit dem 31. Juli in Deutschland – viele Fragen bleiben offen.
- Steffen Vangerow sieht Lücken: unklare „angemessene“ Ersatzteilpreise und fehlende Anreize.
- Viele Geräte sind ausgenommen, etwa Mikrowellen, Airfryer, Kopfhörer und Laptops.
- Netzwerk „Runder Tisch Reparatur“ ehrt Tabea Rößner mit dem Goldenen Schraubenzieher.
- 3-D-Druck ermöglicht seltene Ersatzteile, OB Keck wirbt für zugängliche und bezahlbare Reparaturen.
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Das Recht auf Reparatur ist beschlossen. Doch damit ist noch kein einziges Gerät repariert. Steffen Vangerow, Geschäftsführer der Vangerow GmbH aus Reutlingen-Mittelstadt, war im Juni als Sachverständiger zur Bundestagsanhörung geladen. Dort vertrat er die Interessen von rund 1000 freien Reparaturwerkstätten. Dass das Recht auf Reparatur seit dem 31. Juli in Deutschland gilt, hält er für einen Meilenstein. Bei der Umsetzung sieht er allerdings erhebliche Lücken: „Das Gesetz hat noch viele Schwachstellen.“
Gut zweieinhalb Monate nach Inkrafttreten fällt Vangerows Bilanz gemischt aus. Zwar seien noch viele Fragen offen, doch das Thema Reparatur sei seitdem stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Bei den konkreten Regeln sieht der Reutlinger allerdings Nachbesserungsbedarf. So sollen die Preise für Ersatzteile laut Gesetz „angemessen“ sein. Was das bedeutet, bleibt offen. Vangerow spricht von einem Gummiparagraphen. Auch bei finanziellen Anreizen für Reparaturen und der Aufklärung der Verbraucher vermisst er verbindliche Zusagen. Zudem erfasst das Recht bislang nur bestimmte Produktgruppen. Viele Elektrogeräte sind von den neuen Regeln ausgenommen.
Wie sich die politischen Rahmenbedingungen für Reparaturen verbessern lassen, diskutiert auch der „Runde Tisch Reparatur“, ein Netzwerk aus Handwerk, Wissenschaft und Handel. Bei dem Treffen in Mittelstadt zeichnen die Mitglieder Tabea Rößner am Dienstagnachmittag mit dem „Goldenen Schraubenzieher“ aus. Die ehemalige Grünen-Bundestagsabgeordnete aus Mainz hat sich jahrelang für das Reparaturrecht eingesetzt. Mit Anträgen zur Reduzierung von Elektroschrott und zur Stärkung des Reparaturrechts habe Rößner das Thema im Parlament vorangetrieben, sagt Vangerow.
Neukauf oft günstiger
„Früher war es ganz selbstverständlich, dass man Dinge repariert hat. Heute ist oft der Neukauf deutlich günstiger“, sagt Rößner. Die Folge: Vieles landet im Müll. Gerade angesichts knapper werdender Ressourcen sei das problematisch. „Wir schöpfen die Rohstoffe, die wir haben, viel zu wenig aus“, betont auch Heinrich Jung, Vorstandsmitglied des Netzwerks.
Die Grünen-Politikerin und der Elektrohandwerksmeister kennen sich seit vielen Jahren. „Du hast damals meine Spülmaschine repariert“, erinnert sich Rößner. Heute eröffnet der 3-D-Druck weitere Möglichkeiten, defekte Geräte zu retten. Damit lassen sich auch Ersatzteile herstellen, die auf anderem Weg nicht mehr erhältlich sind.
Reutlingens Oberbürgermeister Thomas Keck wirbt dafür, Defektes nicht vorschnell abzuschreiben. „Was kaputt ist, muss nicht automatisch verloren sein. Oft lohnt sich ein zweiter Blick, um Altem eine neue Chance zu geben“, sagt er. Reparaturen müssten zugänglich, praktikabel und bezahlbar sein. Es gelte, alte Denkmuster zu überwinden und die Reparaturwirtschaft zu stärken.
Recht auf Reparatur gilt nicht für alle Elektrogeräte
Seit dem 31. Juli 2026 gelten neue EU-Regeln, die Reparaturen erleichtern sollen. Hersteller müssen für bestimmte Elektrogeräte Reparaturen ermöglichen, Ersatzteile und nötige Anleitungen bereitstellen. Verbraucher können auch nach Ablauf der Gewährleistung eine Reparatur vom Hersteller verlangen. Die Regeln gelten bislang unter anderem für Waschmaschinen, Geschirrspüler, Smartphones und Tablets – nicht aber für alle Elektrogeräte. Kleinere Küchengeräte wie Mikrowellen und Airfryer, aber auch Kopfhörer und Laptops sind davon ausgenommen.


