Prozess beginnt: Mann aus dem Fenster gestoßen und dann vergewaltigt

Vor dem Landgericht Tübingen beginnt heute (13.30 Uhr) ein ungewöhnlicher Prozess.
Bernd Weißbrod/dpa- Prozess in Tübingen: 30-Jähriger wegen versuchten Totschlags und Vergewaltigung angeklagt.
- Tat in Reutlingen: Opfer (24) aus Fenster gestoßen, schwer verletzt und anschließend missbraucht.
- Vorfall geschah am 6. November nach Konsum von Alkohol und Marihuana.
- Täter flüchtete, wurde acht Tage später in Hamburg festgenommen.
- Fünf Verhandlungstage geplant, Urteil könnte am 27. Oktober fallen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Vor dem Landgericht Tübingen beginnt am 13. Oktober der Prozess zu einem erschütternden Fall, der sich in Reutlingen abgespielt hat. Angeklagt ist ein 30 Jahre alter Mann wegen versuchten Totschlags und Vergewaltigung. Er soll sein Opfer aus dem Fenster einer Reutlinger Flüchtlingsunterkunft im ersten Stock gestoßen und den schwer verletzten Mann dann vergewaltigt haben. Prozessbeginn ist um 13.30 Uhr.
Stoß vom Balkon und Vergewaltigung
Laut Polizei hatte das 24 Jahre alte Opfer am 6. November gemeinsam mit dem späteren Tatverdächtigen Alkohol sowie Marihuana konsumiert. Gegen 18.20 Uhr soll der Besucher des 24-Jährigen ein Fenster geöffnet und ihn aus dem ersten Stock gestoßen haben. Dieser erlitt beim Sturz schwere Verletzungen. Im Anschluss soll es laut Staatsanwaltschaft im Freien zu weiteren Übergriffen gekommen sein. Zeugen kamen dem Verletzten zu Hilfe, woraufhin der mutmaßliche Täter flüchtete. Ein Sicherheitsdienst alarmierte die Polizei.
Lebensgefährlich verletzt
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, das Opfer in Tötungsabsicht mit beiden Händen durch das Fenster gestoßen zu haben. „Anschließend soll der Angeklagte das lebensgefährlich verletzte Opfer, das den Angriff überlebte, vergewaltigt haben.“
Der Beschuldigte ist laut Staatsanwaltschaft schuldfähig. Er wurde acht Tage nach der Tat bei einem Angehörigen in Hamburg entdeckt und festgenommen.
Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte am 27. Oktober fallen.