
Nach BGH-Urteil: Reutlinger Fitnessstudios: Keine Welle der Rückerstattungen erwartet
Hatte ein Fitnessstudio coronabedingt geschlossen, muss es Mitgliedern die Beiträge für diese Zeit zurückzahlen. In Reutlingen sind die Studiobetreiber entspannt – sie fanden unterschiedliche Lösungen wegen der Beitragszahlungen.

Wer wegen Corona Beiträge fürs Fitnessstudio weiterzahlte, kann diese zurückverlangen. In Reutlingen gingen die Studios bereits während der Pnademie unterschiedlich mit den beitragszahlungen um.
Oliver Berg/dpa (Symbolfoto)