
Landtagswahl am 8. März: Wahlrecht ab 16 – Schulen haben bereits reagiert
Erstmals dürfen auch bei der Landtagswahl die 16- und 17-Jährigen abstimmen. Das hat Einfluss – auf den Wahlkampf und auf die Schulen.

Mit dem Wahlrecht ab 16 rückt Politik für viele Jugendliche näher. Reutlinger Schulen greifen die Landtagswahl im Unterricht auf und bereiten Schülerinnen und Schüler auf ihre erste Stimmabgabe vor.
Jan Woitas/dpa