
Einspruch gegen Bescheid abgewiesen: Wegen „Lichterspaziergang“: AfD-Rat muss Bußgeld zahlen
Reutlingens Gemeinderat Hansjörg Schade (AfD) hatte vor dem Amtsgericht vergeblich gegen einen Bußgeldbescheid argumentiert. Am Weihnachtsfeiertag war Schrade, ein Kritiker der Corona-Politik der Regierung, mit einer Kerze in der Hand „spazieren“ gegangen. Die Polizei kontrollierte ihn und erstattete Anzeige. Eine weitere Entscheidung fiel am Oberlandesgericht. Auch dort scheiterte eine Corona-Kritikerin.

Ein Großaufgebot der Polizei bemühte sich zum Jahreswechsel um die Einhaltung der Corona-Verordnungen in Reutlingen. Zahlreiche Kritiker der Corona-Maßnahmen machten den Beamten, die auch Polizeipferde einsetzten, das Leben schwer. Die Fälle beschäftigen die Justiz noch heute – am Amtsgericht Reutlingen und am Oberlandesgericht Stuttgart.⇥
DDH