
Berufungsverfahren in Tübingen: Reutlinger AfD-Stadtrat muss noch mehr zahlen
Auch im Berufungsverfahren wird der Reutlinger AfD-Stadtrat Hansjörg Schrade wegen Volksverhetzung verurteilt. Und die Strafe fällt sogar noch höher aus.

Der Reutlinger AfD–Politiker und Stadtrat Hansjörg Schrade musste sich zunächst vor dem Reutlinger Amtsgericht verantworten: Er hatte auf Telegram den Brief eines Polizisten geteilt, dessen Inhalt ihm einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung einbrachte.
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