SWP+SWP+Berufungsverfahren in Tübingen
: Reutlinger AfD-Stadtrat muss noch mehr zahlen

Auch im Berufungsverfahren wird der Reutlinger AfD-Stadtrat Hansjörg Schrade wegen Volksverhetzung verurteilt. Und die Strafe fällt sogar noch höher aus.
Von
Kathrin Löffler
Reutlingen/Tübingen
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Der Reutlinger AfD–Politiker und Stadtrat Hansjörg Schrade musste sich vor dem Reutlinger Amtsgericht verantworten: Er hatte auf Telegram den Brief eines Polizisten geteilt, dessen Inhalt ihm einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung einbrachte.  ⇥

ARCHIV - 21.01.2022, Berlin: Auf dem Bildschirm eines Smartphones sieht man das Icon der App Telegram. Die Justiz in Spanien hat die Nachrichten-App Telegram vorübergehend landesweit gesperrt. (zu dpa: «Richter ordnet Blockade von Telegram in Spanien an») Foto: Fabian Sommer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Reutlinger AfD–Politiker und Stadtrat Hansjörg Schrade musste sich zunächst vor dem Reutlinger Amtsgericht verantworten: Er hatte auf Telegram den Brief eines Polizisten geteilt, dessen Inhalt ihm einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung einbrachte.

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