
Angeklagter beleidigt Habeck: Vergleich mit Hundekot ist „verächtlich"
Urteil des Amtsgerichts Reutlingen gegen einen ehemaligen Richter wegen Volksverhetzung und Beleidigung wurde vom Landgericht Tübingen bestätigt.

Der Vergleich von Minister und Kanzlerkandidat Robert Habeck mit „Hundekot" ist „verächtlichmachend" und „herabwürdigend", bestätigte das Landgericht Tübingen in seinem Urteil.
Kay Nietfeld/dpa (Symbolfoto)