SWP+SWP+Ulm Sperrstunde
: Ab 23 Uhr darf nirgends Alkohol verkauft werden - Zwei Wochen „Schluss mit Party“

Am Freitag tritt das Verkaufs- und Ausschankverbot für Alkohol in Kraft. Dann gilt in Ulm ab 23 Uhr die Sperrstunde. Zunächst bis 6. November.
Von
Ulrike Schleicher
Ulm
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Bis zum 6. November gilt das Verkaufs- und Ausschankverbot für Alkohol. Symbolbild

Christoph Soeder/dpa
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