Polizeieinsatz am Allgäu Airport
: Gefahr im Flieger: Irrer Ire will Tür öffnen - Landung in Memmingen

Eine vollbesetzte Ryanair-Maschine musste am Sonntagabend in Memmingen zwischenlanden: Ein Passagier hatte randaliert und wollte die Türe öffnen. Was bisher bekannt ist.
Von
Sven Kaufmann
Memmingen
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Ein Flugzeug auf dem Weg von Dublin nach Bodrum musste in Memmingen zwischenlanden, weil ein Passagier an Bord einer Ryanair-Maschine randalierte (Symbolbild).

Volker Strohmaier

Gefährliche Randale in einem vollbesetzten Flieger von Ryanair, der von Dublin in Irland auf dem Weg ins türkische Bodrum gewesen war: Wie die Polizei berichtet, begann ein angetrunkener Passagier während des Fluges in der Kabine zu randalieren und die Crewmitglieder zu beleidigen. Der 48-jährige Ire bedrohte die Flugbegleiter auch und versuchte dann sogar, die Notausstiegstüre zu öffnen.

Randale im Flieger: Pilot beschließt Landung in Memmingen

Der Randalierer ließ sich nicht beruhigen, die Lage war offenbar schließlich so brisant, dass der Pilot beschloss, am Allgäu Airport in Memmingen außerplanmäßig zu landen. Unterdessen alarmierte die Crew die Grenzpolizei in Memmingen: Am Flughafen empfing die Polizei den Iren und holte ihn aus dem Flieger. Der Betrunkene wehrte sich gegen die Festnahme laut Polizei mit „passivem Widerstand“ – ohne Erfolg. Die Beamten brachten den Mann zur Prüfung seines Gesundheitszustandes in eine Klinik.

Wieviele Menschen sich an Bord der vollbesetzen Ryanair-Maschine befunden hatten, und wann sie ihren Flug nach der Aufregung und dem Polizeieinsatz am Allgäu Airport fortsetzen konnten, ist nicht bekannt.

Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in Luftverkehr

Jetzt laufen die Ermittlungen gegen den Randalierer wegen

  • Gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr,
  • Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und eines
  • Vergehens nach dem Luftsicherheitsgesetz.

Das Verhalten des Mannes kann erhebliche Strafen nach sich ziehen und hohe Schadenersatzforderungen zur Folge haben. Nach Paragraph 315 Strafgesetzbuch (StGB) drohen bei einem gefährlichen Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr zwischen 6 Monaten und 10 Jahren Haftstrafe. In minder schweren Fällen sind immerhin noch 3 Monate bis zu 5 Jahre Haft denkbar.