Neue Corona-Regeln Neu-Ulm
: Testpflicht, Treffen, Public Viewing, Gastronomie, Fitnessstudio: Das sind die aktuellen Lockerungen

Seit dem 18. Juni gelten neue Corona-Regeln für den LK Neu-Ulm. Unter anderem bei der Kontaktbeschränkung, im Restaurant und im Gym. Alle Infos im Überblick.
Von
Laura Mensch
Neu-Ulm
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In Deutschland und in den meisten anderen Ländern weltweit sinken die Corona-Zahlen. Die Regeln aber sind abhängig vom Stadt- und Landkreis. Ab heute, 18. Juni, gibt es für den Kreis Neu-Ulm Lockerungen und neue Corona-Regeln.

Hatim Kaghat/dpa

Im Landkreis Neu-Ulm gelten ab seit dem 18.06. neue Corona-Regeln. In ganz Bayern gelten die neuen Regeln ab einer Inzidenz von unter 50. Diesen Wert hatte Neu-Ulm den fünften Tag infolge unterschritten – die Coronazahlen sinken sehr schnell. Jetzt liegt die Inzidenz sogar bei unter 20. Alle Regeln gibt es hier. Sie betreffen folgende Bereiche:

  • Treffen und Kontaktbeschränkungen
  • Öffentliche und private Veranstaltungen
  • Gastronomie und Sperrstunde
  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Kutureinrichtungen
  • Fitnessstudios und Sport
  • Tespflicht
  • Geimpfte und Genesene

Die neuen Corona-Regeln und Lockerungen in Neu-Ulm ab Freitag, 18.06.21

Seit dem 7. Juni gelten bayernweit je nach Inzidenz im Stadt- oder Landkreis die gleichen Corona-Regeln. Hier die wichtigesten Regelungen für Bayern bis zu einer Inzidenz von einschließlich 50. Diese Regeln gelten ab jetzt im Kreis Neu-Ulm.

Kontaktbeschränkung: Haushalte zählen nicht mehr

Bislang wurde bei Treffen im privaten und öffentlichen Raum noch darauf geachtet, dass nicht mehr als drei Haushalte zusammenkommen. Jetzt sind zwar nach wie vor nur Treffen mit maximal 10 Personen erlaubt, allerdings ist es egal, aus wie vielen Haushalten sie kommen.

Veranstaltungen: Geburtstage, Hochzeiten und Co.

Öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass sind in Neu-Ulm mit bis zu 50 Personen in Innenräumen und bis zu 100 Personen im Freien erlaubt. Von Anfang an muss der Kreis der eingeladenen Personen klar begrenzt sein. Besondere Anlässe sind beispielsweise Traufeiern und Geburtstage.

Gastronomie und Hotels: Sperrstunde, Innen- und Außenbereiche

Restaurants dürfen in Bayern im Innen- und Außenbereich bis 24 Uhr öffnen. Auch hier gelten die Kontaktbeschränkungen: maximal 10 Personen, Haushalte sind egal, einen Test braucht man nicht. Für Bars gilt dasselbe – sie dürfen aber nicht innen, sondern nur im Außenbereich öffnen. In Hotels braucht man bei der Anreise jedoch nach wie vor den Nachweis über einen negativen Corona-Test.

Public Viewing in Neu-Ulm: Das gilt für die EM 2021

In der Stadt Neu-Ulm ist kalssisches Public Viewing in der Gastronomie nicht erlaubt, wenn es maßgeblich im Vordergrund steht. Das heißt, man darf in der Gastronomie trotzdem Fußball schauen – zum Beispiel, wenn die Spiele auf einem Fernseher leise und im Hintergrund gezeigt werden.

Handel und Dienstleistungen: Friseure und Shopping

Körpernahe Dienstleistungen sind ohne Test, aber mit Kontaktdatenerhebung in Bayern – und Neu-Ulm – erlaubt. Dazu zählen beispielsweise Tattoostudios und Friseursalons. Beim Shopping im Einzelhandel gilt lediglich noch die FFP2-Masken-Pflicht. Man braucht keinen negativen Corona-Test mehr.

Sport und Fitnessstudio: Kein Corona-Test mehr fürs Gym

Sport jeder Art ist in Neu-Ulm mit der stabilen Inzidenz von unter 50 ohne Personenbegrenzung erlaubt. Bis zu 500 Zuschauer dürfen bei Sportveranstaltungen im Freien zusehen. In Fitnessstudios darf wieder ohne negativen Corona-Nachweis trainiert werden, weiterhin gilt jedoch die FFP2-Masken-Pflicht.

Freizeitparks, Kinos, Thermen und Co. mit begrenzter Personenzahl offen

Kulturveranstaltung in Theatern, Opernhäuser, Bühnen, Kinos und Co. sind zulässig. Draußen dürfen maximal 500 Menschen teilnehmen, in Innenräumen kommt es auf den Platz an, wie viele Personen zugelassen werden. Auch Saunen, Solarien, Bäder, Indoorspielplätze und Freizeitparks sind mit Schutzkonzept geöffnet.

Geimpfte und Genesene: Wann werden Geschützte mitgezählt?

Geimpfte und Genesene werden in Bayern, also auch Neu-Ulm, nicht in allen Bereichen mitgezählt. Bei privaten Treffen und in der Gastronomie zählen sie nicht als Kontaktpersonen – es dürften sich als mehr als 10 Personen treffen, wenn Geimpfte und Genesene dazukommen. Achtung: Bei Veranstaltungen, ob öffentlich, privat oder kulturell, zählen Geimpfe und Genesene aber mit. Die zulässige maximale Personenzahl darf auch mit ihnen nicht überschritten werden.