Landratswahl 2024 Neu-Ulm
: Termin für Urnengang steht fest – Wie es bis dahin weitergeht

Der Landkreis Neu-Ulm wählt einen neuen Landrat oder eine neue Landrätin. Jetzt ist der Termin fix. Wahlvorschläge können bereits eingereicht werden.
Von
Bianca Frieß-Paust
Neu-Ulm
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Am 14. Januar wird ein neuer Landrat gewählt (Symbolfoto)

Sebastian Gollnow/dpa

Es sind nur noch zwölf Wochen bis zur Wahl: Am 14. Januar 2024 entscheiden die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Neu-Ulm, wer der Nachfolger oder die Nachfolgerin von Thorsten Freudenberger als Landrat werden soll. Sowohl der Kreisausschuss als auch die Regierung von Schwaben haben am Freitag, 20. Oktober 2023, dem Terminvorschlag der Kreisverwaltung zugestimmt. Das teilt das Landratsamt mit.

„Damit ist der 14. Januar fix“, wird Stefan Hatzelmann, Leiter des Fachbereichs „Kommunalrecht und Staatliche Rechnungsprüfung“ zitiert. Schon zuvor war dieser Tag als der voraussichtliche Wahltermin kommuniziert worden.

Freudenberger scheidet am 30. Oktober aus

Seit dem 20. Oktober 2023 können Wahlvorschläge beim Landratsamt eingereicht werden. „Es darf eine Person pro Partei beziehungsweise Wählergruppierung vorgeschlagen werden“, erläutert Hatzelmann. Diese haben dafür nun knapp fünf Wochen Zeit: Donnerstag, 23. November 2023, ist der letzte Tag, an dem ein Wahlvorschlag für die Neuwahl des Landrats im Landratsamt eingereicht werden darf.

Die CSU nominiert ihren Kandidaten oder ihre Kandidatin am Freitagabend, 20. Oktober 2023. Es sind schon drei potentielle Bewerber bekannt: Jessica Kulitz, Michael Obst und Eva Treu. Auch AfD, SPD, Freie Wähler und Grüne haben angekündigt, einen Kandidaten oder eine Kandidatin stellen zu wollen.

Der bisherige Landrat Freudenberger ist am 8. Oktober zum Abgeordneten des Bayerischen Landtages gewählt worden. Er bekam 43,7 Prozent der Erststimmen und setzte sich mit großem Vorsprung gegen die anderen Direktkandidatinnen und -kandidaten durch. Mit der Konstituierung des neuen Landtages in München am 30. Oktober scheidet Freudenberger offiziell als Landrat aus. Bis ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin feststeht, führt sein Stellvertreter Erich Winkler, Bürgermeister in Nersingen, zusätzlich die Amtsgeschäfte in der Kupferburg. Freudenberger war seit dem Jahr 2014 als Landrat tätig.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind am 14. Januar alle Deutschen und Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit zwei Monaten im Landkreis Neu-Ulm ihren Lebensmittelpunkt haben.

Für die Landratswahl bestellte der Kreisausschuss als Wahlleiter den neuen Staatsjuristen im Landratsamt, Rüdiger Dolejsch. Er ist seit 2. Oktober in dieser Funktion tätig. Als sein Stellvertreter wurde Stefan Hatzelmann bestellt.