Mit Gewittern ist das so eine Sache: Die einen hassen es, die Naturgewalten zu erleben und sich ihnen ausgeliefert zu fühlen. Die anderen finden es faszinierend, wenn sich der Himmel zuzieht, der Wind auffrischt und Blitze, Donner, Sturmböen und Hagel wüten – immer vorausgesetzt, man ist dem Unwetter nicht direkt ausgesetzt und das eigene Hab und Gut ist in Sicherheit.
Falls nicht, ist so ein Unwetter im Nachgang sehr lästig – denn Auto- oder Hausbesitzer müssen sich darum kümmern, die Schäden zu beseitigen. Hunderten Geschädigen ging es so zwischen Freitag, 5.5. und Sonntag, 7.5.2023. Da wüteten in Teilen Deutschlands heftige Unwetter mit Starkregen, Sturmböen und Hagel. Besonders betroffen waren Balingen im Zollernalbkreis, aber auch im Raum Ulm/Neu-Ulm hinterließ das Unwetter Schäden: Dellen im Autolack, Löcher in den Jalousien oder zerbrochene Dachziegel.
Schäden am Auto: Was zahlt die Versicherung?
Am häufigsten kommt es bei Hagel wohl zu Schäden an Autos: unschöne Dellen und gesprungene Scheiben. Hier springt in der Regel die Teilkaskoversicherung ein. Selbst bei einer Vollkaskoversicherung werden die Schäden am Auto durch Hagelschlag nach den Konditionen der Teilkasko abgerechnet. Wichtig für die Regulierung ist, dass sich Autobesitzer umgehend an ihre Versicherung wenden. Die Schäden sollten dabei umfassend dokumentiert werden, also am besten direkt nach dem Hagelschlag aus verschiedensten Blickwinkeln fotografieren.
Um die Schäden unabhängig zu überprüfen, zieht die Versicherung normalerweise einen Gutachter hinzu. Dieser legt fest, wie hoch der entstandene Schaden tatsächlich ist. Diesen zahlt die Versicherung dann abzüglich einer möglichen Selbstbeteiligung. In der Regel kommt das Geld 2 bis 3 Wochen, nachdem der Schaden angemeldet wurde. Übrigens behalten Versicherungsnehmer weiterhin ihren Schadensfreiheitsrabatt, auch wenn es zu einem Leistungsfall durch Hagelschäden gekommen ist. Eine Herabstufung muss man also nicht befürchten.
Schäden am Gebäude: Welche Versicherung springt ein?
Heftiger Hagel kann aber nicht nur Autos, sondern auch Gebäude in Mitleidenschaft ziehen: So sind Löcher in Jalousien, zerborstene Dachziegel oder defekte Panels von Solaranlagen keine Seltenheit. In solchen Fällen greift die Wohngebäudeversicherung: Türen, Fenster, Solaranlagen, Rollläden und Dächer sind hierbei in der Regel eingeschlossen. Oftmals sind aber Nebengebäude wie Schuppen oder Garagen ausgenommen – im Zweifel hilft ein Blick in den Vertrag. Entstehen durch den Hagel Schäden an Möbeln oder Gerätschaften, ist die Hausratversicherung zuständig. Auch Folgeschäden, etwa durch eindringendes Regenwasser, sind abgedeckt. Eine sorgfältige, möglichst zeitnahe Dokumentation gehört hier ebenfalls dazu. Geschädigte sollten Tag, Uhrzeit und Ort des Unwetters angeben und die genauen Schäden mit Fotos, möglicherweise auch Videos, dokumentieren. Beschädigte Gegenstände sollten bis zur Regulierung des Schadens nicht entsorgt werden. Im Rahmen einer Notsicherung können etwa Fenster notdürftig mit Planen verschlossen und eindringendes Wasser abgepumpt werden, eine dauerhafte Reparatur sollte aber erst erfolgen, wenn die Versicherung grünes Licht gegeben hat.