Achterbahnunfall im Legoland
: Mitarbeiter akzeptieren ihre Geldstrafen – Urteil ist rechtskräftig

Wegen fahrlässiger Körperverletzung in 29 Fällen wurden zwei Mitarbeiter des Legoland-Parks in Günzburg verurteilt. Zuerst hatten sie Einspruch gegen die Strafbefehle erhoben.
Von
lby
Günzburg
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Die Männer hatten nach einer Signalstörung der Achterbahn „Feuerdrache“ Fehler in der Bedienung gemacht. Zwei Züge stießen zusammen.

Christian Colista

Nach dem Achterbahn-Unglück mit rund 30 Verletzten im Legoland-Park im bayerischen Günzburg haben zwei technische Mitarbeiter ihre Strafen akzeptiert. Beide Beschuldigte waren zunächst gegen Strafbefehle vorgegangen, wonach sie Geldstrafen im mittleren beziehungsweise niedrigen vierstelligen Euro-Bereich zahlen sollen.

Wie eine Sprecherin des Amtsgerichts Günzburg am Freitag sagte, seien die Einsprüche zurückgezogen worden und die Strafbefehle dadurch nunmehr beide rechtskräftig. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.

Ein Fahrgast wurde schwer verletzt

Die beiden Mitarbeiter des Parks hatten nach den Ermittlungen bei der Behebung einer Störung der Achterbahn Fehler gemacht, sodass zwei mit jeweils 19 Besuchern besetzte Züge zusammenstießen. Ein Mensch wurde bei dem Unglück im August 2022 schwer verletzt, die anderen Verletzten kamen mit leichten Blessuren davon. Die Strafbefehle wurden wegen fahrlässiger Körperverletzung in 29 Fällen erlassen.

Bei dem Unglück war ein Zug der Achterbahn „Feuerdrache“ in dem schwäbischen Vergnügungspark auf einen vorausfahrenden Zug aufgefahren. Die Achterbahn war danach für die polizeiliche Untersuchung und weitere Arbeiten längere Zeit außer Betrieb, wurde nach zwei Monaten aber wieder freigegeben.