Verhandlung am Tübinger Schöffengericht
: Tödlicher Unfall bei Gomaringen – Prozesstermin steht fest

In der Nacht zum Samstag, 16. November 2024, wurde ein 14-jähriger Radfahrer bei einem Unfall in Gomaringen von einem Autofahrer tödlich verletzt. Nun gibt es einen Termin für den Prozess.
Von
Jonas Bleeser
Gomaringen/Tübingen
Jetzt in der App anhören
Justitia auf der Eingangstüre des Tübinger Gerichtsgebäudes in der Doblerstraße.

Justitia auf der Eingangstüre des Tübinger Gerichtsgebäudes in der Doblerstraße.

Jonas Bleeser
  • 14-jähriger Radfahrer stirbt nach Unfall am 16. November 2024 bei Gomaringen.
  • Betrunkener Autofahrer (1,1 Promille) angeklagt wegen fahrlässiger Tötung.
  • Strafrahmen: Geldstrafe bis zu 5 Jahre Haft; Schöffengericht verhandelt.
  • Prozessbeginn: Dienstag, 5. August 2025 in Tübingen.
  • Unfallursache und Ablauf werden von Sachverständigen untersucht.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der 14-Jährige war gegen 3 Uhr mit dem Pedelec auf der Landesstraße 230 unterwegs gewesen, als ein 30-jähriger Autofahrer ihn kurz nach dem Gomaringer Ortsausgang anfuhr. Dabei erlitt der Junge schwerste Verletzungen. Er starb im Krankenhaus. Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Autofahrer betrunken war: Ein Alkoholtest ergab einen Wert von über 1,1 Promille. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Noch in der Nacht schaltete die Staatsanwaltschaft Tübingen einen Sachverständigen ein, der den genauen Unfallablauf klären sollte.

Im Mai erhob die Staatsanwaltschaft dann Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den 30-Jährigen, wegen dessen Alkoholisierung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Strafrahmen reicht dabei von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Gefängnis.

Zunächst war unklar, ob der Fall vor einer Einzelrichterin oder am mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzten Schöffengericht verhandelt werden soll. Maßgeblich ist dafür, welche Strafe am Ende stehen könnte – Einzelrichter können höchstens zwei Jahre Gefängnis verhängen, das Schöffengericht bis zu vier Jahre. Nun hat das Schöffengericht übernommen. Termin für die Verhandlung ist Dienstag, 5. August.

Fahrlässige Tötung – das steht im Gesetz

Kommt bei einem Verkehrsunfall ein Mensch ums Leben, werden gegen den möglichen Verursacher Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Geregelt ist das in Paragraf 222 des Strafgesetzbuchs: „Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es dort knapp.

Es kommt danach nicht zwingend zu einer Verhandlung, für die in der Regel das Amtsgericht zuständig ist. Denn viele solcher Verfahren enden mit einem Strafbefehl und Führerscheinentzug. Hintergrund ist, dass der Unfallverursacher zwar schuldhaft, aber nicht vorsätzlich gehandelt hat. Anders sieht es aus, wenn sich Hinweise auf ein illegales Straßenrennen ergeben. Dann sieht das Gesetz nach Paragraf 315 d langjährige Haftstrafen vor.