Tödlicher Unfall in Gomaringen
: 14-jähriger Radler stirbt bei Kollision –  Autofahrer war betrunken

In der Nacht zum Samstag, 16. November, kam auf der L230 zwischen Gomaringen und Tübingen ein Junge ums Leben: Er war kurz nach 3 Uhr nachts mit dem Rad unterwegs, als ein stark betrunkener Autofahrer ihn anfuhr.
Von
Jonas Bleeser
Gomaringen
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Auf der L230 kam es in der Nacht zum Samstag zu einem tödlichen Unfall.

Auf der L230 kurz hinter dem Ortsausgang Gomaringen ereignete sich der tödliche Unfall.

Jonas Bleeser
  • Unfall bei Gomaringen: 14-jähriger Radfahrer nachts von Auto erfasst und tödlich verletzt.
  • 30-jähriger Audi-Fahrer hatte Alkohol getrunken; Führerschein entzogen, Blutprobe genommen.
  • Unfallhergang wird von Verkehrssachverständigem untersucht; Sichtverhältnisse teils neblig.
  • Junge fuhr auf Straße statt Radweg, Ursache noch unklar.
  • Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Notruf ging um 3.18 Uhr bei der Polizei ein: Auf der Landesstraße 230 zwischen Gomaringen und Tübingen war es zu einem Unfall gekommen. Laut Polizeiangaben war ein 14-Jähriger mit seinem Pedelec von Gomaringen kommend in Richtung Tübingen unterwegs gewesen. Ein 30-Jähriger war mit seinem Audi TT in derselben Richtung unterwegs. Kurz vor der Abzweigung nach Dußlingen erfasste er den Jungen mit seinem Wagen. Der stürzte und erlitt schwerste Verletzungen.

Nach notärztlicher Erstversorgung brachte der Rettungsdienst den Jugendlichen ins Krankenhaus. Dort starb er an den Folgen des Unfalls.

Autofahrer war betrunken

Bei der Unfallaufnahme ergaben sich laut Polizeiangaben Hinweise darauf, dass der Autofahrer Alkohol getrunken hatte. Die Beamten nahmen ihm den Führerschein ab und er musste eine Blutprobe abgeben. Den genauen Atemalkoholwert wollte die Tübinger Staatsanwaltschaft auf Nachfrage nicht angeben. Allerdings ermittelt sie nun nicht nur wegen fahrlässiger Tötung gegen den Mann, wie es bei tödlichen Unfällen üblich ist, sondern auch wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Denn ab einem Wert von 1,1 Promille Alkohol im Blut gilt man als absolut fahruntüchtig – und das ist eine eigene Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird. Außerdem ist ein Fahrverbot oder der Entzug des Führerscheins und eine Sperre häufig die Folge.

Sachverständiger soll genauen Ablauf klären

Die Staatsanwaltschaft Tübingen schaltete einen Sachverständigen ein. Der Gutachter kam zum Unfallort und soll nun die Abläufe klären. Dabei wird es auch um die Straßen- und Sichtverhältnisse gehen: In der Nacht und am Morgen war es in der Region teilweise neblig, allerdings wohl nicht an der Unfallstelle.

Unklar ist, warum der Junge mit seinem Rad auf der Straße fuhr und nicht auf dem in seiner Fahrtrichtung links davon verlaufenden Radweg oder dem rechts der Straße verlaufenden Weg. Dass er so spät noch unterwegs war, ist nach dem Jugendschutzgesetz nicht verboten. Es beschränkt den Zugang zu Gaststätten, nicht den Aufenthalt im Freien.

Die Verbindungsstraße von Gomaringen zur B 27 war bis 10 Uhr am Samstagvormittag voll gesperrt. Der Audi musste abgeschleppt werden, die Straßenmeisterei reinigte die Fahrbahn.

Fahrlässige Tötung – das steht im Gesetz

Kommt bei einem Verkehrsunfall jemand ums Leben, werden gegen den möglichen Verursacher Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Geregelt ist das in Paragraf 222 des Strafgesetzbuchs: "Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft", heißt es dort knapp.

Es kommt danach nicht zwingend zu einer Verhandlung, für die in der Regel das Amtsgericht zuständig ist. Denn viele solcher Verfahren enden mit einem Strafbefehl und Führerscheinentzug. Hintergrund ist, dass der Unfallverursacher zwar schuldhaft, aber nicht vorsätzlich gehandelt hat. Anders sieht es aus, wenn sich Hinweise auf ein illegales Straßenrennen ergeben. Dann sieht das Gesetz nach Paragraf 315 d langjährige Haftstrafen vor.