
Gemeinderat: Grundsteuerreform: Erstmal nur für Baugrundstücke
Der Dußlinger Gemeinderat hat den neuen Hebesatz für die Grundsteuer B festgelegt. Er beträgt 155 Prozent. Damit hält sich die Gemeinde an die Empfehlung des Landes.

Die Grundsteuerreform tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Bernd Weißbrod/dpa