Der Botengänger
: AfD-Plakat am Bahnhof in Belsen-Sebastiansweiler? Geht gar nicht, sagt die Deutsche Bahn

Der Botengänger ist ganz heiß auf den Wahlsonntag in Mössingen. Eine Partei hat im Wahlkampf aber nicht nach den Regeln gespielt.
Von
Benjamin Breitmaier
Mössingen
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Vandalismus oder Kunst oder geht auch beides? Witzig isses auf jeden Fall.

Künstlerische Kommentierung eines Mössinger Wahlplakats.

Privat
  • AfD plakatierte am Bahnhof Bad Sebastiansweiler-Belsen trotz Verbots der Deutschen Bahn.
  • Bahn: „Aufhängen von Wahlwerbung an Bahnhöfen nicht gestattet, keine Ausnahmegenehmigung.“
  • Ein Freund meldete den Verstoß per E-Mail; die Bahn entfernte die Plakate noch am Abend.
  • An anderen Orten blieben AfD-Plakate hängen; Bahnhofs-Plakate waren binnen 24 Std. weg.
  • Kreativer Protest in Mössingen: „Tu ich nicht – meine Oma hat mich bereits gewarnt. Der Nachbar.“

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Es rauscht ein eigenartiges Zittern durch die Adern, an einem Freitag vor der Wahl. Die so mächtige Feder wird am Tag des Herrn in den Händen von Tausenden wieder Kreuzchen zeichnen. Wichtige Menschen stellen sich ihrem Urteil, nachdem sie über Wochen hinweg um deren Stimme buhlten. Teil des Wahlkampfs ist auch dieser eigenartige Ritus, Tonnen an Flachplastik auf Laternenpfähle zu pappen, in der Hoffnung, dass die eigenen Sprüchlein den Wählenden da draußen am besten gefallen.

Bei der Hängung besagten Flachplastiks sticht eine Partei regelmäßig in etwas unangenehmer Manier hervor. Dass der AfD-Landtagsabgeordnete Alexander Gräff in Dettingen an der Erms offenbar Plakate von „Die Partei“ herumkutschierte (warum, weiß natürlich keiner, zwinkersmiley), sei hier nur naserümpfend angemerkt.

Im Steinlachtal gab es eine ganz andere Art von Aufregung. Der Schauplatz: das Bahnhöflein (Bahnkenner würden auch Haltepunkt sagen), Bad Sebastiansweiler-Belsen. Die Hängung von Wahlplakaten sollte strengen Regeln folgen. Eine lautet: Bahnhöfe sind Niemandsland, neutrale Zonen, an denen die Menschen sich der entspannenden Unruhe eines transitären Daseins hingeben. Oder im Originalton der Deutschen Bahn: „Generell ist das Aufhängen von Wahlwerbung an Bahnhöfen nicht gestattet, es liegt auch keine Ausnahmegenehmigung vor.“

Nun begab es sich zu der Zeit, dass diese bahnhöfliche Unruhe durch die Farbe Babyblau gestört wurde. Fehler passieren selbstverständlich auch aufrechtgehenden Weitrechtsauslegern.

Doch zwickt es irgendwie im Genick, wenn sich eine Partei nicht an die Regeln hält. So sendete ein Freund des Botengängers vor einigen Tagen eine E-Mail an die liebe Bahn, die ruckzuck jemanden schickte, um sich der widerrechtlich gehängten Plakate anzunehmen. „Noch am Abend waren die Plakate weg“, schreibt der Freund. Somit wäre der Beweis erbracht, dass „zügiges Handeln“ als Begrifflichkeit durchaus im Bahn-Konzern-Kosmos stattfindet.

An anderer Stelle wurden die Plakate selbstverständlich nicht angerührt. Selbst, wenn die liebe AfD mittlerweile in fünf Landesverbänden als rechtsextrem gilt, ist sie hier im Land nur popeliger Verdachtsfall und AfD-Spitzenkandidat Markus Frohnmaier darf so viele Verwandte bei Parteifreundinnen arbeiten lassen, wie er will – oder so ähnlich.

Stiller Protest geht auch ohne Vandalismus. So sorgen vor allem die „Dein Nachbar würde uns wählen“-Plakate regelmäßig für kreative Auswüchse. In Mössingen findet sich einer davon. Darauf heißt es: „Tu ich nicht – meine Oma hat mich bereits gewarnt. Der Nachbar.“

Bahnhof Bad Sebastiansweiler-Belsen  AfD-Plakat

Die Beweisaufnahme: Das widerrechtlich, bahnhofsruhestörende Plakat wurde von Bahnmitarbeitenden innerhalb von 24 Stunden wieder abgehängt.

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