Webinar „Damit mehr für die Familie bleibt“
: Die zehn wichtigsten Tipps zum Vererben

Mit dem eigenen Ableben beschäftigt sich niemand gerne. Wer aber frühzeitig die Weichen richtig stellt, erspart der Familie Streit und hohe Steuerzahlungen. Die Zusammenfassung unseres Webinars samt Link zur Aufzeichnung.
Von
Florian Junker
Ulm
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ZU BEACHTEN: NPG-Standardlizenz, für Wirtschaft nur online, Formular für Erbschaftssteuererklärung, Download am 1.12.2025 für Wirtschaft, Bildnr. 79703440

Beim Thema Vererben machen viele Menschen gar  nichts, andere begehen teure Fehler. Beim SWP-Webinar gab es  wertvolle Tipps vom Profi: Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar Stefan Skulesch.

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  • Webinar „Richtig vererben und verschenken“: 850 Teilnehmer erhielten Tipps zu Nachfolgeplanung.
  • Experte Stefan Skulesch rät, frühzeitig zu planen und unabhängigen Fachrat einzuholen.
  • Berliner Testament oft nachteilig: Freibeträge der Kinder gehen verloren, Pflichtteilsansprüche drohen.
  • Verschenken hilft, Streit zu vermeiden und Freibeträge optimal zu nutzen – alle 10 Jahre nutzbar.
  • Erbengemeinschaften bergen Konflikte: Klare Regelungen wie Testamentsvollstreckung können helfen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

„Habt Ihr schon geerbt oder redet Ihr noch miteinander?“ Das hätte laut Stefan Skulesch auch ein passender Untertitel für das SWP-Webinar „Richtig vererben und verschenken: Damit mehr für die Familie bleibt“ sein können, an dem 850 Leserinnen und Leser teilgenommen haben. Der Mann weiß, wovon er spricht: Er ist Partner der Frankfurter Kanzlei SKW Schwarz und berät als Rechtsanwalt, Steuerberater und – was in Hessen möglich ist – Notar in sämtlichen erbrechtlichen und erbschaftsteuerlichen Fragen der Nachfolgeplanung und -gestaltung. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten – und Skuleschs Top-Tipps zu typische Erbrechtsfragen:

Was ist der wichtigste Schritt, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden?

„Sich möglichst frühzeitig mit der Nachfolgeplanung auseinanderzusetzen und tragfähige Regelungen zu hinterlassen“, rät Stefan Skulesch. Umfragen zeigen aber, dass die Mehrheit der Deutschen noch kein Testament gemacht hat. Und wenn es eins gibt, lassen sich die meisten zwar beraten, aber nicht selten vom Partner, Bekannten oder Internetquellen statt von Fachleuten. „Das bereitet mir großes Unbehagen“, sagt Skulesch und empfiehlt, sich unabhängigen Rat von Notaren und Anwälten mit echter Expertise einzuholen.

Wie sinnvoll ist ein Berliner Testament?

„Ich halte davon eher wenig“, sagt der Erbrechtsfachmann. Denn durch ein Berliner Testament wird geregelt, dass sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und der Nachlass erst mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen an die Kinder fallen soll. Beispiel: Eine Witwe erbt zunächst alles und die Kinder müssen bis zum zweiten Erbgang warten. Das heißt aber auch, dass zunächst nur der hinterbliebene Ehepartner seinen Freibetrag von 500.000 Euro nutzen kann, die der Kinder gehen verloren, und der Überlebende ist unter Umständen Pflichtteilsansprüchen ausgesetzt.

Erteilung eines Erbscheins kann Jahre dauern

Wenn ich mich beim Testament beraten lasse, wie erkenne ich, dass jemand Ahnung hat?

Tatsächlich heißt selbst die Bezeichnung „Notar“ nicht, dass es sich um einen Experten für die Gestaltung von Erbregelungen handelt. „Fragen Sie einfach mal, was er vom Superzweckvermächtnis hält“, rät Stefan Skulesch, „an der Reaktion erkennen Sie sofort, ob das Gegenüber sich tiefer mit der Materie auseinandergesetzt hat.“ Dieses Vermächtnis regelt vereinfacht gesagt, dass der begünstigte Ehepartner eines Berliner Testaments bestimmen kann, ob Vermögensbestandteile bereits im ersten Erbgang etwa an Kinder weitergegeben werden. Das kann genutzt werden, um deren Freibeträge von je 400.000 Euro im ersten und dann nochmal im zweiten Erbgang zu nutzen.

Kann ich mir ein notarielles Testament sparen und einfach eine Internetvorlage ausdrucken?

„Ohne Notar müssen Sie die Vorlage per Hand abschreiben, damit das Testament gültig ist, denn nur ausdrucken und unterschreiben reicht nicht“, warnt Skulesch. Es gibt gute Internetquellen, aber für eine gute Gesamtlösung braucht es mehr: „Sie müssen sich das Erbrecht wie ein großes Puzzle vorstellen und nur weil unten rechts alles zueinander passt, heißt das nicht, dass der Rest schon gelöst ist.“ Ein notarielles Testament kostet zwar Geld, aber in der Regel braucht es dann im Erbfall keinen kostenpflichtigen Erbschein. Außerdem kann dessen Erteilung Monate oder gar Jahre dauern. Er wird benötigt, um beispielsweise an Bankvermögen heranzukommen oder Grundbuchänderungen vorzunehmen.

Nießbrauch für die Altersvorsorgeplanung

Warum ist Verschenken oft die bessere Lösung als Vererben?

„Wer mit warmer Hand gibt, sorgt für klare Verhältnisse und kann Freibeträge optimal ausnutzen“, weiß Steuerfachmann Skulesch. Gut zu wissen: Solche Freibeträge dürfen nach zehn Jahren erneut ausgeschöpft werden. Wohnrecht oder die Nutzung von Vermögenserträgen wie Mieten oder Dividenden können über Nießbrauchregelungen trotzdem in die Altersvorsorgeplanung einbezogen werden.

Wie sind die Regeln für Erbengemeinschaften?

Grundsätzlich lassen sich nicht einzelne Vermögensgegenstände vererben, sondern alle erben gemeinschaftlich, die gemäß Testament oder gesetzlicher Erbquote mit bestimmten Quoten am Nachlass beteiligt sind. So entsteht eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass in der Regel gemeinschaftlich und einstimmig verwalten und auseinandersetzen muss. Bei einer Erbengemeinschaft aus hinterbliebenem Ehepartner und den Kindern kann das unproblematisch sein, wenn sich alle bestens verstehen. „Nach meiner Praxiserfahrung ist das eher selten der Fall“, sagt Skulesch.

Wann werden Erbengemeinschaften zu einem Problem?

„Ich hatte schon Fälle, in denen eine Erbengemeinschaft seit den 1920er Jahren im Grundbuch eingetragen war und dann die Erbfolge mittels Erbscheinverfahren bis in die dritte Generation nachvollzogen werden musste“, erzählt der Notar. Schwierig kann es aber auch schnell werden, wenn ein Geschwisterteil eine Immobilie verkaufen und das andere ein Objekt behalten will. Oder ein Kind aus erster Ehe des Verstorbenen Miete von der verwitweten Stiefmutter verlangt, die im gemeinsam geerbten Haus weiter wohnen will.

Wie lässt sich Ärger in Erbengemeinschaften vermeiden?

„Es gibt einige Möglichkeiten, langwierige Auseinandersetzungen in Erbengemeinschaften zu vermeiden“, sagt Skulesch, „etwa durch eine vorweggenommene Erbfolge, Verfügungen von Todes wegen, die eine Testamentsvollstreckung, Teilungsanordnungen, Vorausvermächtnisse enthält und vieles mehr.“ Gerade wenn mehrere Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen vorhanden sind, sollten sich Erblasser ausführlich beraten lassen, um rechtlich unanfechtbare Regelungen zu hinterlassen und allen Beteiligten gerecht zu werden.

Wie erreiche ich, dass ein Kind, mit dem das Verhältnis zerrüttet ist, nicht erbt?

„Ein Kind komplett zu übergehen, ist eigentlich unmöglich“, sagt der Notar, „der Anspruch auf den Pflichtteil, also der Hälfte des nach der gesetzlichen Erbfolge zustehenden Erbteils, besteht bis auf wenige Ausnahmefälle immer.“ Das heißt nicht, dass die absolute Höhe unveränderlich ist. Das kann etwa durch frühzeitige Schenkungen an andere Kinder oder Personen geschehen, die nicht der Ehepartner sind. Auch die Adoption von geeigneteren Vermögensnachfolgern kann eine Option sein, um Pflichtteilsansprüche zu reduzieren und gleichzeitig höhere Freibeträge nutzbar zu machen.

Was ist der erste Schritt für eine gelungene Nachfolgeplanung?

„Es gibt enorm viele Möglichkeiten, Dinge im Sinne des Erblassers und seiner Familie zu regeln, aber die funktionieren nur, wenn man sie irgendwann wirklich angeht“, betont Stefan Skulesch. „Warten Sie also nicht ab, sondern suchen Sie sich einen unabhängigen Experten, mit dem Sie Ihre Situation durchsprechen, Ihre Wünsche formulieren und langfristig tragfähige Lösungen finden!“

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An den Webinaren der Wirtschaftsredaktion haben in den vergangenen zwei Jahren mehr als 11.000 Leserinnen und Leser teilgenommen, sei es zum Thema Geldanlage mit ETF, Heizungsmodernisierung oder Vererben. Das aktuelle Webinar können Sie unter diesem Link nachhören. Zur Berichterstattung über das Webinar werden zwei weitere Artikel folgen. Bei denen geht es um die Themen Finanzplanung, Übertragung von Immobilien, Depots & Co. und wie man am besten mit den Freibetragsregeln umgeht. Falls Sie monatlich einen Überblick über die besten Nutzwert-Themen im Wirtschaftsteil haben und kein Webinar verpassen wollen, melden Sie sich gerne für den kostenfreien Verbraucher-Newsletter Gut zu wissen an (siehe unten).

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