Tipps fürs Erbe
: Besser schenken und vererben – so funktioniert es

Beim Thema Übertragung von Immobilien, Depots und Co. auf die nächste Generation gilt: Wer zu lange wartet, verpasst Chancen. Ein Vermögensexperte gibt Tipps.
Von
Florian Junker
Ulm
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Einfamilienhaus

Gerade nach den Immobilienwertsteigerungen der vergangenen Jahre reicht der 400.000 Euro Freibetrag von Kindern oft nicht mehr aus, um die Erbschaftssteuer zu verhindern. „Hier kann ein Nießbrauchvorbehalt helfen“, sagt Vermögensverwalter Oliver Kirbach.

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  • Webinar „Richtig vererben und verschenken“: Experten gaben Tipps zu Vermögensübertragung.
  • Altersvorsorge und Nachfolgeplanung sollten früh beginnen – am besten ab Ende der Ausbildungszeit.
  • Nießbrauchvorbehalt bei Immobilien und Wertpapieren kann Erbschaftssteuer reduzieren.
  • Vermögen schrittweise übertragen – Beratung durch Fachleute dringend empfohlen.
  • Aufzeichnung des Webinars und weitere Artikel zu Finanzthemen online verfügbar.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wie übertrage ich Vermögen an die nachfolgenden Generationen? Diese Fragestellung stand im Mittelpunkt des SWP-Webinars  „Richtig vererben und verschenken: Damit mehr für die Familie bleibt“. Der Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar Stefan Skulesch aus Frankfurt erklärte dabei die juristischen Aspekte. Oliver Kirbach, der 40 Jahre Erfahrung im Private Banking und in der Vermögensverwaltung hat und bei der Hansen & Heinrich Gruppe Experte für ganzheitliche Finanzplanung ist, beleuchtete das Thema unter dem Aspekt Vermögensaufbau und Vermögensnachfolge.

Im Webinar räumte er vor den 850 Teilnehmenden mit einigen Falschannahmen auf. Zum Beispiel dächten viele, dass Altersvorsorgeplanung oder ein Testament erst etwas für die Generation 50plus wäre: „Der häufigste Fehler ist es, weder für den Ruhestand noch die Vermögensnachfolge eine Finanzplanung zu haben oder diese viel zu spät anzugehen.“

„Zu einer ganzheitlichen Planung gehören auch weniger angenehme Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmachten oder Erbgestaltung und die sollten im Idealfall bereits am Ende der Ausbildungszeit angegangen werden“, betonte der Vermögensverwalter. Denn selbst in jungen Jahren können Unfälle oder Krankheiten zu Notsituationen führen. Eine simple Internetvorlage, wie sie etwa auf den Seiten des Bundesjustizministeriums (bmjv.de) zu finden sind, kann helfen, dass die eigenen Vorstellungen in solchen Fällen berücksichtigt werden.

Dreigeteiltes Anlagemodell für den Ruhestand

Frühes Handeln ist auch beim Vermögensaufbau entscheidend: „Wer Vermögen für einen angenehmen Ruhestand aufbauen will, sollte grundsätzlich in jungen Jahren Chancen nutzen, aber dabei das Streuen von Risiken nicht vernachlässigen“, sagte der Anlagefachmann. Im Alter rückt dann meist das Thema Sicherheit in den Fokus. „Es gibt jedoch nicht die eine, für alle passende Geldanlagestrategie, aber natürlich verändert sich mit den Jahren die Risikotoleranz“, sagte Vermögensverwalter Kirbach: „Aber komplett auf schwankungsarme Anlageklassen zu setzen und damit auf Renditechancen zu verzichten, ist nicht für jeden sinnvoll.“

Hier gilt es nach seinen Worten, die individuelle Situation ganzheitlich zu betrachten und Risiken so zu managen, dass der dahinterstehende Mensch gut und möglichst lange damit leben kann. „Eine interessante Option kann eine Staffelung sein, um das Chance-Risiko-Verhältnis individuell anzupassen“, erklärte Kirbach. Dabei wird ein Teil kurzfristig verfügbar mit eher begrenzter Renditeerwartung angelegt, ein anderer eher mittelfristig und einer langfristig mit Chancenorientierung. So kann noch etwas übrigbleiben, das an die nächste Generation weitergegeben wird.

Spätestens mit der Ehe oder dem ersten Kind wird es Zeit

Bei der Vermögensnachfolge ist die Komplexität individuell sehr unterschiedlich, aber spätestens mit einer Heirat oder dem ersten Kind wird es Zeit, hier Regelungen zu treffen. „Wir empfehlen, frühzeitig das Gespräch mit der Familie zu suchen“, sagte Oliver Kirbach. Denn in vielen Fällen könne es Zwist und Steuern vermeiden, Vermögen mit warmen Händen zu übertragen. Unbedingt empfehlenswert sei dabei Beratung durch Fachleute: „Bei Schenkungen sollten zum Beispiel Rückgriffsrechte verankert werden, wenn im eigenen Leben oder dem des Begünstigten nicht alles wie erwünscht läuft“, so Kirbach. Und niemand solle sich arm schenken: „Insbesondere das immer größere finanzielle Risiko einer Pflegesituation sollte nicht unterschätzt werden.“

Bei Immobilien kann etwa das Eigentum schon zu Lebzeiten übertragen werden, aber ein Wohnrecht oder die Nutzung von Mieterträgen werden vorbehalten. So ein Nießbrauchrecht kann die Altersvorsorgeplanung ergänzen und hat zusätzlich Steuervorteile. „Gerade nach den Immobilienwertsteigerungen der vergangenen Jahre reicht der 400.000 Euro Freibetrag von Kindern oft nicht mehr aus, genau dann kann ein Nießbrauchvorbehalt helfen“, erklärt Kirbach.

Was viele nicht wissen, diese Möglichkeit gibt es auch bei Wertpapieren. Ein Blick in den kostenlosen Nießbrauchrechner auf der Website von hansen-heinrich.de zeigt, welchen Effekt das haben kann: Wenn ein 60-jähriger seiner Tochter ein Depot überträgt und sich dabei den Nießbrauch von angenommenen vier Prozent Rendite vorbehält, können bis zu 814.464 Euro übertragen werden, ohne die steuerliche Freibetragsgrenze zu überschreiten. Im Maximalfall würde das Steuern von 62.160 Euro sparen und es bleibt ganz im Sinne des Webinar-Titels mehr für die Familie.

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