Lockerungen Landkreis Esslingen: Diese Lockerungen gelten ab Dienstag für die Region Esslingen

Das Gesundheitsamt im Landkreis Esslingen hat am Montag, 7. Juni förmlich festgestellt, dass die Inzidenz im Kreis fünf Tage unter 35 liegt. Damit sind weitere Lockerungen verbunden, etwa für die Gastronomie und Veranstaltungen.
Archiv„Ich freue mich, dass die Zahl der Infizierten im Landkreis weiter rückläufig ist und wir mittlerweile eine der niedrigsten Inzidenzen der Land– und Stadtkreise in der Region aufweisen. Dies macht weitere Öffnungsschritte möglich“, sagt Landrat Heinz Eininger.
Der Inzidenzwert im Landkreis Esslingen war von 52,1 am 28. Mai binnen einer Woche auf 22,8 am vergangenen Samstag gefallen und wurde am Sonntag, 6. Juni mit 23,9 registriert. Am Montag, 7. Juni konnte das Gesundheitsamt für den Landkreis Esslingen förmlich feststellen, dass die Inzidenz fünf Tage unter 35 liegt. Die Allgemeinverfügung ist inzwischen auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht.
Lockerungen ab Dienstag in vielen Bereichen
Mit der Feststellung sind nach der Corona–Verordnung des Landes weitere Lockerungen verbunden. Von Dienstag, 8. Juni gilt unter anderem:
- Die Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen wie Freibäder fällt weg.
- Feiern im Gastgewerbe sind bis zu 50 Personen innen und außen möglich.
- Dafür ist aber ein Test–, Impf– oder Genesenennachweis notwendig.
- Veranstaltungen in Vereinen, Betrieben oder ähnlichem sind mit bis zu 750 Personen im Freien möglich, ebenso Kulturveranstaltungen wie Theater, Oper, Kulturhaus oder Kino
- darunter fallen allerdings nicht Public–Viewing–Angebote zur aktuellen Fußball EM. Hier gelten die Beschränkungen für das Gastgewerbe.
„Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021“
Die genauen Regelungen ergeben sich aus der vom Land veröffentlichten Übersicht „Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021“. Die Lockerungen werden zurückgenommen, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 35 liegen sollte.
Weitere Informationen, Beispiele und Kurzübersicht zu Öffnungsschritten sowie die amtliche Feststellungen zur aktuellen Inzidenzentwicklung gibt es auf der Homepage des Landratsamtes.