Die Rechtsprechung sieht für Wahlwerbung in offiziellen Amtsblättern zwei wesentliche Punkte vor: Erstens müssen alle Parteien gleich behandelt werden und zweitens muss Wahlwerbung sichtbar von den amtlichen Nachrichten getrennt sein, zum Beispiel durch einen separaten Flyer. Ein solcher lag in d...