In Baden-Württemberg steigt die Zahl der Menschen, die sich mit dem Coronavirus angesteckt haben, dramatisch. Auch in Bayern gibt es sehr viele Neuinfektionen. Deswegen hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am  Montag den sogenannten Katastrophenfall ausgerufen.

Aktuell kein Katastrophenfall in Baden-Württemberg geplant

Bayern ist damit Vorreiter, und es wäre durchaus denkbar, dass bei einer Verschlimmerung der Lage auch Baden-Württemberg im Kampf gegen die Virusseuche zu dieser drastischen Maßnahme greift. Aktuell jedoch sieht die baden-württembergische Landesregierung keine Notwendigkeit zur Ausrufung des Katastrophenfalls. Der Grund: Man arbeite in „gut funktionierenden Strukturen, die teils erprobt seien aus der Flüchtlingskrise“, sagte ein Regierungssprecher am Montag der dpa.
Doch was wäre im Fall der Fälle, was hat es mit dem Katastrophenschutzgesetz für das Land auf sich? Schließlich würde ein Katastrophenfall in Baden-Württemberg jeden Menschen direkt betreffen. Im Folgenden gibt es Fragen und Antworten zum Thema.

Was besagt das Katastrophenschutzgesetz in Baden-Württemberg?

Katastrophenschutz ist grundsätzlich Ländersache. Das heißt: In Deutschland hat jedes Bundesland ein eigenes Katastrophenschutzgesetz, das individuell gestaltet ist. Dieses Gesetz regelt auch den Katastrophenfall, wie er jetzt in Bayern gilt. In Baden-Württemberg heißt das Gesetz „Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG“. Es gilt, wenn Naturkatastrophen und außergewöhnliche Schadenereignisse „Leben oder Gesundheit vieler Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in ungewöhnlichem Maße gefährden oder schädigen“. Solche Fälle können unter anderem sein:
  • Überschwemmungen
  • Erdbeben
  • Stürme
  • Waldbrände
  • Chemieunfälle
  • Hitzewellen
  • Terroranschläge
  • Unfälle in Kernkraftwerken
In der Regel werden Katastrophenfälle eher regional ausgerufen, in Bayern dagegen gilt der Fall für das ganze Land. Das ist ungewöhnlich.

Wozu dienen Katastrophenfall und Katastrophenschutzgesetz?

Ziel des Gesetzes ist es, Vorkehrungen für Katastrophen zu treffen und im Katastrophenfall die verschiedenen Behörden und Hilfsorganisationen effektiv und zentral steuern zu können. Die Katastrophenschutzbehörden koordinieren die Arbeit vieler verschiedener anderer Behörden sowie Einrichtungen und Stellen.
Das sind unter anderem:
  • Feuerwehren in ganz Baden-Württemberg. Rund 170.000 Männer und Frauen sind bei den Feuerwehren in Baden-Württemberg aktiv.
  • Klassische Hilfsorganisationen. Dazu gehören zum Beispiel DRK, Johanniter Unfallhilfe, DLRG.
  • Technisches Hilfswerk: Das THW leistet technische Hilfe im Bereich des Bevölkerungsschutzes, bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes.
  • Bundeswehr: Sie wirkt beim Katastrophenschutz im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit mit. Die Armee wird der Landesregierung zufolge aktiviert, wenn reguläre Kräfte zur Bekämpfung von Katastrophen nicht mehr ausreichen.

Wer organisiert den Katastrophenfall?

In Baden-Württemberg sind die Katastrophenschutzbehörden in drei Ebenen gegliedert:
  • Die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden, also Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter.
  • Die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden für die Umgebung kerntechnischer Anlagen und für Aufgaben, die sich über einen Land- oder Stadtkreis hinaus erstrecken.
  • Das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde für Aufgaben, die sich über einen Regierungsbezirk oder über Landesgrenzen hinaus erstrecken.
Baden-Württemberg stellt jährlich rund vier Millionen Euro für den Katastrophenschutz zur Verfügung, unter anderem für Ausstattung, Zuschüsse und Aus- und Fortbildung.

Was sind die Befugnisse der Behörden?

Das Landeskatastrophenschutzgesetz räumt den Behörden weitreichende Befugnisse ein, auch gegenüber den Menschen. So etwa bei den Hilfspflichten der Bevölkerung, die in Paragraph 25 geregelt sind.
  • Demnach ist jeder über 16 Jahre alte Mensch verpflichtet, bei der Bekämpfung von Katastrophen Hilfe zu leisten, wenn er dazu von der Katastrophenschutzbehörde, dem technischen Leiter des Einsatzes oder seinem Beauftragten aufgefordert wird.
  • Es können vorübergehend auch Gegenstände von Bürgern im Katastrophenfall „in Anspruch“ genommen werden, zum Beispiel Fahrzeuge, Werkzeug, Anlagen und Geräte.
  • Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, Bauwerken oder Schiffen müssen dulden, dass Kräfte ihre Grundstücke, Bauwerke oder Schiffe betreten und benutzen.

Werden Verstöße geahndet?

Verstöße gegen Maßnahmen des Landeskatastrophenschutzgesetzes werden nach Paragraph 35 LKatSG als Ordnungswidrigkeiten geahndet. einige Beispiele: Wer
  • eine Aufforderung zur Hilfeleistung nicht vollständig oder rechtzeitig befolgt,
  • eine Anordnung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig befolgt,
  • eine Pflicht, Maßnahmen zu dulden, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig befolgt,
  • als Betreiber einer Anlage Pflichten nicht erfüllt oder als Helfer des Katastrophenschutzdienstes gegen seine Verpflichtung zur Teilnahme an den Einsätzen verstößt,
kann mit Geldbußen zwischen 5000 Euro und 15.000 Euro belegt werden.

Kann das Gesetz auch die Grundrechte einschränken?

Ja. Die Grundrechte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland können eingeschränkt werden. Das betrifft die Verfassungs-Grundrechte der
  • körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz)
  • Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2)
  • Freizügigkeit (Artikel 11)
  • Freiheit des Berufes (Artikel 12)
  • Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13).