Windkraft in Horb: AfD-Abgeordneter Hellstern: „Artenschutz quasi nur vorgegaukelt“

2013 war der Rotmilan noch ein Grund, weshalb sich der heutige Staatssekretär Andre Baumann ablehnend gegenüber Windrädern im Großen Hau zeigte.
Axel Heimken/dpa- AfD-Abgeordneter Hellstern kritisiert fehlende Berücksichtigung des Artenschutzes bei Windkraft-Debatte.
- Ministerium verweist auf aktuelle Rechtslage, frühere Nabu-Position aus 2013 habe keine Relevanz mehr.
- Untersuchungen zeigen Rotmilan-Population in „Großem Hau“, letzte Daten aus 2018 und 2024 verfügbar.
- Nabu-Gutachten 2025 belegt Bedeutung des Gebiets als Rastplatz für Rotmilane.
- Hellstern zweifelt an Verlässlichkeit von Windenergie in Baden-Württemberg und sieht Artenschutz gefährdet.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der ungültige Horber Bürgerentscheid und seine Folgen: Der AfD-Landtagsabgeordnete Dr. Uwe Hellstern aus Dettensee, der auch im Horber Gemeinderat und im Freudenstädter Kreistag sitzt, hat sich mit einer kleinen Anfrage an die Landesregierung gewandt. Der Titel: „Welche Rolle spielt der Schutz windkraftsensibler Tierarten im Jahr 2025, insbesondere im und um das Waldgebiet ‚Großer Hau‘ zwischen Dießen, Bittelbronn, Grünmettstetten und Rexingen?“
Hintergrund seiner Anfrage ist eine Pressemitteilung vom 18. August 2013. Und ist die brisant: Damals positionierte sich der Landesverbund des Naturschutzverbandes (Nabu) „klar gegen die angedachten Windkraftanlagen im Großen Hau in Horb“. Man habe sich nicht leichtfertig ablehnend positioniert, sondern mit Aktiven des Nabu Horb, den Vogelkundlern im Nabu und renommierten Experten aus Deutschland diskutiert und viele Daten gesichtet. „Die vorliegen Daten der Gutachter sind eindeutig: Rund um den Großen Hau brüten und jagen ausgesprochen viele Rotmilane“, heißt es in der Mitteilung, in der der damalige Nabu-Landesvorsitzende Dr. Andre Baumann zitiert wird: „Deshalb ist es völlig richtig, dass die Windmühlen an dieser Stelle nicht genehmigt werden.“ Deutschland habe für Rotmilane „eine besondere Verantwortung“, heißt es in der Mitteilung.
Grünen-Politiker Baumann (52) ist inzwischen nicht mehr Nabu-Chef, sondern Staatssekretär im Stuttgarter Umweltministerium von Thekla Walker (56/Grüne). Diese betont nun in der Antwort auf Hellsterns Anfrage, dass die Pressemitteilung aus dem Jahr 2013 zwar bekannt sei, aber „aufgrund der rechtlichen und fachlichen Weiterentwicklung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen keine Rückschlüsse auf die aktuelle und künftige Genehmigungsfähigkeit von Windenergieanlagen an diesem Standort“ zulasse. Walker verweist darauf, dass für die Genehmigung von Windrädern die Untere Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt Freudenstadt zuständig sei. Zudem könne das Regierungspräsidium Karlsruhe bei artenschutzrechtlichen Ausnahmen beteiligt werden.
Hellstern fragte nach, welche Erfassungen von windkraftsensiblen Tierarten in den vergangenen zehn Jahren für die im Regionalplan vorgesehenen Windkraftflächen vorgenommen wurden. „Der Landesregierung sind aus den letzten zehn Jahren keine speziellen Erfassungen durch die Planungsträger im Rahmen der Ausweisung der Windvorranggebiete bekannt“, antwortet Walker.
32 Flächen werden immer wieder geprüft
Allerdings werden laut der Ministerin in ganz Baden-Württemberg 32 Stichprobenflächen regelmäßig untersucht, das Gebiet „Großer Hau“ liege in einer solchen Fläche. Daten aus 2018 und 2024 belegen demnach, dass in dem sogenannten TK25-Quadranten (Viertel eines Kartenblattes der topographischen Karte 1:25.000), in dem der „Große Hau“ liegt, zwischen zwei und zwölf Rotmilanpaare festgestellt wurden. Die Bestände des Schwarzmilans und des Wespenbussards schwanken zwischen ein und drei Paaren pro Art. Die letzte Kartierung sei 2025 erfolgt, die Ergebnisse liegen laut Walker noch nicht vor.
Sie erwähnt auch ein im Auftrag des Nabu vom Büro Bioplan im Jahr 2025 erstelltes „Ornithologisches Gutachten zur geplanten Vorrangzone für Windenergienutzung (WF 14) auf dem Stadtgebiet von Horb – Teilbericht zur Bedeutung des Gebiets als Rastplatz für nichtbrütende Rotmilane“. Dieses zeige „eine herausragende Bedeutung des Gebietes Großer Hau/Ihlinger Berg als regelmäßig genutzter Rast- und Schlafplatz einer größeren Anzahl von nichtbrütenden Rotmilanen“. Diese Einschätzung sei mit Daten aus den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2025 belegt. Walker abschließend: „Im Falle eines Genehmigungsverfahrens werden die Artenschutzbelange in Bezug auf windenergiesensible Greifvogelarten wie beispielsweise Rotmilan und Wespenbussard nach der zum Zeitpunkt der Genehmigung geltenden und anzuwendenden Rechtslage geprüft und gegebenenfalls Minderungsmaßnahmen beauflagt.“
Hellstern, Umwelt- und Energiepolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, stellt in der Mitteilung fest: „Die Antworten erwecken für mich den Eindruck, als ob man hier der Bevölkerung Sand in die Augen streuen möchte, ihr Artenschutz quasi nur vorgaukelt.“ Verwundert zeigt er sich darüber, dass nach über zehn Jahren der Natur- und Tierschutz aus seiner Sicht plötzlich keine Rolle mehr zu spielen scheint. „Dies kam in der öffentlichen Debatte rund um den Bürgerentscheid nicht nur zu kurz, sondern nach meiner Wahrnehmung überhaupt nicht vor“, sagt der 65-Jährige.
„Als bekennender Umweltschützer sehe ich es als meine Pflicht an, darauf hinzuweisen, dass der Natur- und Artenschutz nicht aus Profitgier ins Hintertreffen gerät.“ Hellstern fragt: „Und wofür das alles? Für eine unzuverlässige Bereitstellung von wetterabhängigem Strom, an dem sich Wenige bereichern können?“ Er lehne dieses Konzept im Hinblick auf das vergleichsweise windarme Baden-Württemberg ab.

