Windkraft-Debatte
: Bürgerinitiative attackiert Bürgermeister Keucher

Nach der Entscheidung des Freiburger Verwaltungsgerichts hat sich am Samstagvormittag die Bürgerinitiative „Gegenwind“ geäußert.
Von
NC
Sulz
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Wetter im Norden: 15.11.2024, Mecklenburg-Vorpommern, Kirch Mulsow: Windräder sind bei Nieselregen von Wolken umgeben. Trübes November-Grau bestimmt das Wetter im Norden. Foto: Bernd Wüstneck/dpa - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes ZB-Funkregio Ost +++ ZB-FUNKREGIO OST +++

Die Frage, ob die Stadt Sulz Flächen für Windräder bei Bergfelden zur Verfügung stellt, ist weiterhin offen.

Bernd Wüstneck/dpa
  • Freiburger Verwaltungsgericht kippt Absage des Bürgerentscheids zu Windkraft in Sulz.
  • Bürgermeister Keucher kritisiert wegen eigenmächtiger Anwaltseinschaltung; 12.000 Euro Kosten.
  • Bürgerinitiative "Gegenwind" enttäuscht, plant weiterhin Infotreffen am 3. Dezember.
  • Neuer Bürgerentscheid möglicherweise am 23. Februar parallel zur Bundestagswahl.
  • Vöhringen: 66,5% gegen Windkraftflächen bei Juni-Abstimmung.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Entscheidung des Freiburger Verwaltungsgerichts bleibt weiter das Thema in Sulz. Am Samstagmorgen veröffentlichte nun Susanne Sailer für die Bürgerinitiative „Gegenwind – Kraftgruppe Sulz, Dornhan, Vöhringen“ eine Presseerklärung.

Darin wird Bürgermeister Jens Keucher attackiert: „Die späte und kurzfristige Absage des Bürgerentscheids mit all ihren Konsequenzen steht nach unserer Meinung ganz allein in der Verantwortung von Bürgermeister Keucher.“ Obwohl alle Anforderungen erfüllt und das Bürgerbegehren sowohl von Gemeinde- als auch Städtetag für zulässig erklärt worden sei, und obwohl Keucher es offiziell anerkannt habe, „hat er im Alleingang und in völliger Eigenverantwortung zwei anwaltliche Stellungnahmen beauftragt“, heißt es in der Mitteilung. Und weiter: „Die Kosten von über 12.000 Euro gingen dabei zu Lasten der Stadt.“

Knapp 1400 Sulzer Bürger hätten demnach mit ihrer Unterschrift einen Bürgerentscheid gefordert. Drei Bürger erfüllten laut der Mitteilung dann die gesetzliche Rolle der Vertretungsbevollmächtigten. Doch der Gemeinderat schmettere das Bürgerbegehren Ende September auf Basis der anwaltlichen Stellungnahmen ab. Damit, so kritisiert die Bürgerinitiative, „wurden den Vertrauenspersonen sämtliche Rechte entzogen und die Bürgerinitiative und im Grunde alle kritischen Bürger benachteiligt“. Dies habe den Weg „für einen einsamen Wahlkampf der Stadt geebnet“.

Dennoch sei die Bürgerinitiative dabei geblieben und habe versucht, „die Menschen nach besten Kräften aufzuklären“. Direkt nach dem Entscheid des Gemeinderates hätten die Vertrauenspersonen Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht - mit Erfolg, wie am Donnerstagnachmittag bekannt wurde. Dieser Beschluss, gesteht die Bürgerinitiative in ihrer Mitteilung, „hat uns vollkommen überrascht“. Weiter schreibt die Organisation: „Für uns ist diese Wendung zu diesem späten Zeitpunkt nicht ungetrübt, nachdem wir mit voller Kraft und unter Einsatz unserer ganzen Energie, Zeit und auch finanzieller Mittel auf den Bürgerentscheid zugearbeitet haben.“

Die Bürgerinitiative stehe dafür, dass die Entscheidung „über eine dermaßen einschneidende Maßnahme“ bei der Bürgerschaft liege. Der Zuspruch in den vergangenen Wochen sei riesig gewesen, die Beteiligung aus der Bevölkerung heraus habe zugenommen. „Das hat uns mit großer Zuversicht erfüllt.“ Ihre Informationsveranstaltung am kommenden Dienstag, 3. Dezember, 19 Uhr im Kursaal in Glatt will die Bürgerinitiative wie geplant abhalten.

Wann dann der Bürgerentscheid stattfinden wird, ist noch offen. Das geplante Datum am 8. Dezember wird nicht zu halten sein. Eine wahrscheinliche Option ist der 23. Februar, damit der Entscheid parallel mit der Bundestagswahl stattfinden könnte. Selbiges gab es beispielsweise erst im Juni in Vöhringen, als dort parallel zu den Europa- und Kommunalwahlen über die Windkraft entschieden wurde. Knapp 66,5 Prozent der Vöhringerinnen und Vöhringer waren damals dagegen, Flächen der Gemeinde an Betreiber von Windkraftanlagen zu verpachten.