Silvester in Sulz
: Feuerwerksverbot: „Zündlern“ drohen empfindliche Geldstrafen

In der historischen Kernstadt und Vorstadt von Sulz herrscht ein Feuerwerksverbot. Wie und wo böllert man richtig?
Von
NC
Sulz
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Schilder, wie dieses hier am Sulzer Marktplatz, weisen auf die Feuerwerkskörper-Verbotszonen hin.

Mit diesen Schildern weist die Stadt aufs Feuerwerksverbot hin. Denn auch, wenn noch die Weihnachtskrippe auf dem Marktplatz steht – der 31. Dezember naht.

Marcella Danner (Archiv)
  • In Sulz gilt ein Feuerwerksverbot im historischen Stadtkern und Teilen der Vorstadt.
  • Das Verbot schützt vor Bränden, besonders in alten Gebäuden mit trockenen Dachstühlen.
  • Verstöße gegen das Verbot können mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.
  • Nur Feuerwerkskörper mit BAM-Prüfzeichen dürfen verwendet werden, Vorsicht ist geboten.
  • Weitere Infos gibt es auf der Webseite des Landesfeuerwehrverbands Baden-Württemberg.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Bald ist Weihnachten. Und dann ist es nicht mehr lang hin bis Silvester. Die Sulzer Stadtverwaltung teilt deshalb jetzt schon mal mit, wo geböllert werden darf – und wo nicht.

Seit 2015 gilt in besonders brandgefährdeten Bereichen für einen Teil der Sulzer Kernstadt ein Feuerwerksverbot, seit 2019 gilt dieses auch für Teile der Vorstadt.

Dieses Verbot solle jedoch nicht dazu dienen, den Spaß an der Silvesternacht auszubremsen. Maßgebend für das Einrichten der Zonen seien ausschließlich Gründe des Brand- und Bevölkerungsschutzes gewesen. Ziel sei es, die vorhandene, historisch wertvolle Bausubstanz zu erhalten sowie die in den Gebäuden wohnenden Menschen zu schützen, betonen die Verantwortlichen im Sulzer Rathaus.​

Mehr Sicherheit in der Silvesternacht

Anstoß für das Abbrennverbot gaben Forderungen aus der Bürgerschaft nach mehr Sicherheit in der Silvesternacht. Daraufhin wurde die Notwendigkeit und der erforderliche Geltungsbereich eines Abbrennverbots geprüft.

Insbesondere bei Raketen bestehe die Gefahr, dass diese durch diverse Eintrittsmöglichkeiten in Dachstühle alter und historischer Gebäude eindringen und dort dann Brände im trockenen Gebälk entstehen.

Innerhalb der rot umrandeten Zonen gilt ein Feuerwerksverbot.

Auf diesem Plan der Stadt Sulz ist zu sehen, wo genau das Feuerwerksverbot gilt.

Stadt Sulz

Da die meisten Häuser in der Kernstadt und Teilen der Sulzer Vorstadt ohne Brandwände aneinandergebaut sind, bestehe leicht die Möglichkeit, dass sich Brände schnell auf andere Gebäude ausdehnen. In diesem Bereich ist im Falle eines Brandes mit einem hohen Schadensmaß zu rechnen, heißt es in der Mitteilung der Verwaltung.

Von dem Verbot betroffen ist das Gebiet des historischen Stadtkerns, sowie seit 2019 Teile der Vorstadt. Die genaue Gebietsabgrenzung ist auf dem oben stehenden Plan zu sehen.

Bei Verstößen gegen das Gebot droht den „Zündlern“ ein Ordnungsgeld. Auch außerhalb des Abbrennverbots wird um Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern gebeten.

Folgendes sollten die Bürgerinnen und Bürger für einen sicheren Rutsch ins neue Jahr beachten:

Feuerwerksartikel gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen.

Nur mit Prüfzeichen

Verwenden Sie keine selbstgebastelten und vom Ausland importierten Feuerwerkskörper, sondern nur jene mit BAM-Prüfzeichen (Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung).

Beachten Sie die Gebrauchsanweisungen der Hersteller.

Raketen und Böller dürfen nicht in geschlossenen Räumen gezündet werden. Sie sollten immer senkrecht abgefeuert werden, in einer Umgebung, in der sich keine brennbaren Gegenstände befinden.

Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen oder Tiere.

Schutz vor Brandgefahr

Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.

Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen sowie Fachwerkhäusern verboten.

Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

Wählen Sie im Falle eines Brandes oder Unfalles sofort den Notruf 112.

Weitere Infos

Weitere Tipps und Informationen zum Thema finden sich auf der Homepage des Landesfeuerwehrverbands Baden-Württemberg unter dem Stichwort „Silvester-Feuerwerk“.