Silvester in Sulz: Feuerwerksverbot in der Kernstadt – Sicherheit geht vor

Schilder, wie dieses hier am Sulzer Marktplatz, weisen auf die Feuerwerkskörper-Verbotszonen in der Neckarstadt hin.
Marcella Danner- In Sulz gilt ein Feuerwerksverbot in der historischen Kernstadt und Teilen der Vorstadt seit 2015.
- Ziel ist der Schutz historischer Gebäude und der Einwohner; Verstöße führen zu Ordnungsgeld.
- Verbot betrifft u.a. Löwen- und Waldhornbrücke, früher beliebte Feuerwerksplätze.
- Bürger sollen Sicherheitsmaßnahmen beachten; Infos auf der Homepage der Feuerwehr.
- Behörden kontrollieren stichprobenartig die Verbotszonen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
In den ersten beiden Jahren ist Ordnungsamtsleiterin Sabrina Glöckler noch selbst mit der Polizei Streife gefahren, unterstützt durch die Feuerwehr. Den einen oder die andere musste man damals schon darauf hinweisen, dass hier nicht geknallt werden darf. Seit 2015 gilt in besonders brandgefährdeten Bereichen für einen Teil der Sulzer Kernstadt nun ein Feuerwerksverbot, seit 2019 dürfen auch in Teile der Vorstadt keine Raketen und Böller gezündet werden. Mittlerweile genießt sie ihren Silvesterabend in privater Atmosphäre. Denn überwiegend werde sich an das Verbot gehalten, sagt sie auf Nachfrage der SÜDWEST PRESSE. Das Geschehen habe sich im vergangenen Jahr mehr auf den Parkplatz eines Discounters verlagert. Denn Löwen- und Waldhornbrücke – früher die bevorzugten Treffpunkte für die Freunde des Feuerwerks – liegen in der Verbotszone.
Historische Bausubstanz schützen
Das Verbot soll jedoch nicht dazu dienen, den Spaß an der Silvesternacht auszubremsen, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung. Maßgeblich für das Einrichten der Zonen seien ausschließlich Gründe des Brand- und Bevölkerungsschutzes gewesen. Ziel sei es, die vorhandene, historisch wertvolle Bausubstanz zu erhalten sowie die in den Gebäuden wohnenden Menschen zu schützen.
Anstoß für das Abbrennverbot gaben übrigens Forderungen aus der Bürgerschaft nach mehr Sicherheit in der Silvesternacht, heißt es weiter. Daraufhin sei die Notwendigkeit und der erforderliche Geltungsbereich eines Abbrennverbots geprüft worden.
Insbesondere bei Raketen bestehe die Gefahr, dass sie in die Dachstühle alter und historischer Gebäude eindringen und dort dann Brände im trockenen Gebälk entstehen können. Da die meisten Häuser in der Kernstadt und Teilen der Vorstadt ohne Brandwände aneinander gebaut sind, könnten sich Brände schnell auf andere Gebäude ausdehnen. In diesem Bereich sei daher im Falle eines Brandes mit hohen Schäden zu rechnen.

Innerhalb der rot umrandeten Zonen gilt ein Feuerwerksverbot.
Stadt Sulz (Plan)Von dem Verbot betroffen sind das Gebiet des historischen Stadtkerns sowie Teile der Vorstadt. Die genaue Gebietsabgrenzung ist auf Plakaten zu sehen. Feuerwehr, Polizei und Ordnungsamt werden die Gebiete stichprobenartig kontrollieren und auf die Regelung hinweisen. Bei Verstößen gegen das Gebot droht den „Zündlern“ ein Ordnungsgeld.
Sicherer Rutsch ins neue Jahr
Auch außerhalb des Abbrennverbots werde um Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern gebeten. Folgendes sollten die Bürgerinnen und Bürger für einen sicheren Rutsch ins neue Jahr beachten:
- Feuerwerksartikel gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen!
- Verwenden Sie keine selbstgebastelten und vom Ausland importierten Feuerwerkskörper! Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper mit BAM-Prüfzeichen (Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung).
- Beachten Sie die Gebrauchsanweisungen der Hersteller.
- Raketen und Böller dürfen nicht in geschlossenen Räumen gezündet werden. Sie sollten immer senkrecht abgefeuert werden, in einer Umgebung, in der sich keine brennbaren Gegenstände befinden.
- Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen oder Tiere!
- Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
- Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen sowie Fachwerkhäusern verboten.
- Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
- Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112.
Feuerwehr gibt Tipps zum Thema Feuerwerk
Weitere Tipps und Informationen zum Thema finden sich im Internet auf der Homepage des Landesfeuerwehrverbands Baden-Württemberg unter dem Stichwort „Silvester-Feuerwerk“.