SWP+SWP+Ratsbeschluss
: Infokampagne zu Windkraft in Sulz widerspricht Neutralitätspflicht

Die kommunale Rechtsaufsicht im Rottweiler Landratsamt hält interfraktionellen Antrag für nicht zulässig. Der VA-Beschluss darf nicht umgesetzt werden.
Von
Marcella Danner
Sulz
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Die kommunale Rechtsaufsicht im Rottweiler Landratsamt sieht im Sulzer Gemeinderatsbeschluss für eine Infokampagne zum Thema Windkraft in der Neckarstadt das Neutralitätsgebot verletzt.

Die kommunale Rechtsaufsicht im Rottweiler Landratsamt sieht im Sulzer Ratsbeschluss für eine Infokampagne zum Thema Windkraft in der Neckarstadt das Neutralitätsgebot verletzt.

Landratsamt Rottweil