
Ratsbeschluss: Infokampagne zu Windkraft in Sulz widerspricht Neutralitätspflicht
Die kommunale Rechtsaufsicht im Rottweiler Landratsamt hält interfraktionellen Antrag für nicht zulässig. Der VA-Beschluss darf nicht umgesetzt werden.

Die kommunale Rechtsaufsicht im Rottweiler Landratsamt sieht im Sulzer Ratsbeschluss für eine Infokampagne zum Thema Windkraft in der Neckarstadt das Neutralitätsgebot verletzt.
Landratsamt Rottweil