Prozess vorm Rottweiler Landgericht: Videokamera am Privathaus: Das ist zu beachten

Eine Überwachungskamera an einem Wohnhaus, die auch Nachbargrundstücke oder öffentliche Wege erfasst - ist das zulässig?
Felix Hörhager/dpa- Landgericht Rottweil verhandelte im Januar 2026 zur privaten Videoüberwachung.
- Kameras erfassten eigenes Grundstück, Nachbardachfenster und Abschnitt eines öffentlichen Weges.
- Vergleich: Kameras werden neu ausgerichtet, gemeinsamer Abnahmetermin zur Kontrolle.
- Gericht: Eigentumsschutz legitim, aber Abwägung nötig bei Erfassung fremder Bereiche.
- Software-Filter reichen nicht; schon der Eindruck, überwacht zu werden, kann Rechte verletzen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Darf eine private Videokamera auch Nachbargrundstücke oder öffentliche Wege erfassen? Mit dieser Frage hatte sich die Berufungskammer des Landgerichts Rottweil unter dem Vorsitz des Präsidenten des Landgerichts Diekmann im Januar 2026 zu befassen. Gegenstand des Verfahrens war laut einer Mitteilung des Landgerichts die Videoüberwachung eines privaten Grundstücks im Landkreis Freudenstadt.
Der Grundstückseigentümer hatte nach einem Einbruchsversuch zwei Kameras installiert. Diese erfassten nach dem Vortrag des Klägers nicht nur Teile des eigenen Grundstücks, sondern auch ein Dachfenster des Nachbarhauses sowie einen Abschnitt eines öffentlichen Weges. Der Nachbar sah sich dadurch in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und verlangte, das zu unterlassen. Das Verfahren endete nach eingehender Sach- und Rechtsdiskussion mit einem Prozessvergleich: Die Kameras werden neu ausgerichtet; bei einem gemeinsamen Abnahmetermin kann der Kläger die Situation überprüfen.
Die Kammer hob laut Mitteilung hervor, dass der Schutz des eigenen Eigentums zwar ein legitimer Zweck für eine Videoüberwachung sei. Er rechtfertige jedoch nicht jede Form der Aufzeichnung. Sobald auch angrenzende Bereiche betroffen seien, kollidiere das Interesse des Eigentümers mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Dritter. In solchen Fällen sei stets eine sorgfältige Abwägung im Einzelfall erforderlich.
Ein zentraler Punkt war auch die Frage, ob softwareseitige Einschränkungen – etwa ausgeblendete Bildbereiche oder die Behauptung, das Nachbargrundstück werde „nicht live“ überwacht – ausreichen. Nach Auffassung der Kammer komme es nicht allein darauf an, was technisch eingestellt ist, sondern auch darauf, wie die Situation objektiv auf Betroffene wirke und was die jeweiligen Kameras technisch können. Bereits der begründete Eindruck, überwacht werden zu können, kann nach Auffassung des Gerichts das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen. Dies sei bei modernen Kameras oft der Fall. Sie ließen sich per App schwenken oder heranzoomen – von außen ist nicht erkennbar, was tatsächlich erfasst wird.

Der Präsident des Rottweiler Landgerichts, Florian Diekmann, erwartet künftig mehr Verfahren zum Thema Videoüberwachung.
Marcella DannerAuch die Erfassung öffentlicher Bereiche war Thema des Verfahrens. Anders als in manchen aus den sogenannten sozialen Medien bekannten Beispielen aus dem Ausland dürfen öffentliche Wege in Deutschland nicht ohne Weiteres gefilmt werden. Wer sich dort bewegt, kann einer Überwachung regelmäßig nicht ausweichen. Auch hier sei daher eine sorgfältige rechtliche Prüfung erforderlich.
Der Präsident des Landgerichts Florian Diekmann weist darauf hin, dass vergleichbare Verfahren künftig häufiger zu erwarten seien. Immer mehr Eigentümer setzten auf moderne Kamerasysteme. Der Prozessvergleich im vorliegenden Verfahren zeige jedoch, dass gerichtliche Auseinandersetzungen nicht zwingend mit einem Urteil enden müssen. Seien die rechtlichen Maßstäbe geklärt, gelänge es den Parteien häufig, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Klare rechtliche Grenzen
Gerade bei Nachbarn stehe dabei oft das Interesse im Vordergrund, Sicherheit zu schaffen, ohne dauerhaftes Misstrauen zu erzeugen. Das Verfahren verdeutliche, worauf es für Bürgerinnen und Bürger ankomme: Private Videoüberwachung ist zulässig – aber nur innerhalb klarer rechtlicher Grenzen. Wer Kameras installiert, sollte frühzeitig prüfen, was tatsächlich erfasst wird, wie dies auf andere wirkt und ob Alternativen bestehen, um Konflikte zu vermeiden.
