Freudenstadt · Corona: Örtlichen Handel unterstützen

Sonst ungern gesehen, aber zu Coronazeiten wünscht sich selbst der Oberbürgermeister leere Straßen.
Monika SchwarzDie Landesregierung Baden-Württemberg hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen angepasst. Die neuen Regelungen gelten seit gestern.
„Die Folgen für unsere Bürgerinnen und Bürger, wie auch für Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie Freizeiteinrichtungen sind weitreichend“, teilt Oberbürgermeister Julian Osswald in einer Presseerklärung mit. Es sei jetzt absolut notwendig, dass sich alle an die Vorgaben halten und die Maßnahmen wirklich ernst nehmen. „Nur so haben wir eine Chance, die Verbreitung des Coronavirus wirksam bei uns in Freudenstadt zu verlangsamen.“ Er fordert die Bürger auf: „Bitte prüfen Sie, von welchen Verordnungen Sie betroffen sind und welche konkreten Maßnahmen Sie ergreifen müssen. Grundsätzlich gilt: Vermeiden Sie Sozialkontakte, so gut Sie können!“
Telefon für Helfer und Suchende
Ein gutes Miteinander liegt dem OB am Herzen: Die Solidarität der Menschen untereinander sei gefragt, betont er. Die Stadtverwaltung richtet dafür in Kooperation mit dem DRK derzeit eine Online-Plattform und ein Hilfe-Telefon zur Koordination privater Hilfsangebote ein. Ab sofort können sich Helfer und Hilfesuchende unter der Telefonnummer 07441/867-540 montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr melden, um ihre Anfragen und Angebote zu hinterlassen. Über die Online-Plattform auf der städtischen Homepage www.freudenstadt.de/hilfe werden ab Montag die Anfragen zusammengeführt, so dass Bürger sich auf diesem Weg gegenseitig unterstützen können.
Auch der Einzelhandel in Freudenstadt stellt sich bestmöglich auf die neue Situation ein. Viele Händler bieten Onlineshops an, andere einen Lieferservice (siehe unten). Eine Liste aller Betriebe mit Lieferservice wird in den nächsten Tagen auch über die Homepage der Stadt zur Verfügung stehen. OB Osswald appelliert an die Bürger, diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, um den örtlichen Handel in dieser Zeit zu unterstützen.
Ausgangssperre möglich
Das gute Wetter verleitet derzeit immer noch viele Menschen, die freie Zeit zu nutzen, um sich mit Freunden und Bekannten in der Stadt zu treffen. „Dieses Verhalten läuft den Zielen der Verordnung natürlich völlig entgegen“, stellt Osswald fest. Inzwischen sollte jedem klar sein, dass der persönliche Freiraum nicht mehr an erster Stelle stehen könne. „Sollten wir feststellen müssen, dass die angeordneten Maßnahmen nicht eingehalten werden - was wir wirklich nicht hoffen - wird die Landesregierung nicht anders können, als weitere Maßnahmen bis hin zur Ausgangssperre anzuordnen“, so der OB.
Durch die Verordnung ist die Stadtverwaltung Freudenstadt als Ortspolizeibehörde verpflichtet, die Maßnahmen zu überwachen und bei Nichteinhaltung auch Strafen zu verhängen.
„Ich bin sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger spätestens jetzt die Tragweite der Situation erkennen, sich mit anderen solidarisch zeigen und das Ziel der Ausbreitung des Virus über das eigene Wohl stellen.“, so der Oberbürgermeister .
Auch sonntags geöffnet
Diese Verkaufsstellen können jetzt auch am Sonntag und Feiertag geöffnet werden.
Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, werden geschlossen.
Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich bis zum 19. April untersagt. Vom Verbot ausgenommen sind allerdings Gaststätten, die Speisen und Getränke anbieten, sowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist und Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist.
Private Feste sind verboten
Untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Reisebusreisen. Untersagt sind auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
Auch alle sonstigen Veranstaltungen sind untersagt, darunter fallen insbesondere auch private Feste und Treffen im eigenen Zuhause.