Vergewaltigungsprozess in Hechingen
: Fahrlehrer verlässt den Gerichtssaal als freier Mann

Zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten wurde ein 42-jähriger Fahrlehrer aus Sigmaringen verurteilt. Er hatte mehrere Fahrschülerinnen begrapscht und sexuell belästigt. Vergewaltigungen waren ihm jedoch nicht nachzuweisen.
Von
Hardy Kromer
Hechingen/Sigmaringen
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Im Prozess gegen einen Sigmaringer Fahrlehrer wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und wegen sexueller Übergriffe hat die Große Strafkammer des Hechinger Landgerichts das Urteil gesprochen.

Im Prozess gegen einen Sigmaringer Fahrlehrer wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und wegen sexueller Übergriffe hat die Große Strafkammer des Hechinger Landgerichts das Urteil gesprochen.

Hardy Kromer
  • Fahrlehrer aus Sigmaringen erhält 20 Monate auf Bewährung wegen sexueller Übergriffe.
  • Freispruch vom Vorwurf der sechsfachen Vergewaltigung einer 17-jährigen Fahrschülerin.
  • Gericht sieht einvernehmliche Affäre, gestützt durch Chatverläufe, als glaubhafter an.
  • Bewährungsauflagen: 100 Sozialstunden, Sexualtherapie. Haftentschädigung zugesprochen.
  • Urteil noch nicht rechtskräftig, Staatsanwaltschaft prüft Revision, Verteidigung verzichtet.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Am Ende der Urteilsverkündigung im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Hechingen wurden dem 42-jährigen Angeklagten die Fußfesseln gelöst. Der Sigmaringer Fahrlehrer, der seit März in Untersuchungshaft saß, verließ den Saal als freier Mann.

Bewährungsstrafe wegen sexueller Übergriffe

Die Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Volker Schwarz verurteilte den Angeklagten zwar zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten wegen sexueller Übergriffe und sexueller Belästigung von Fahrschülerinnen und wegen exhibitionistischer Handlungen. Vom Hauptvorwurf, der sechsfachen Vergewaltigung einer 17-jährigen Fahrschülerin, wurde der Mann jedoch freigesprochen.

Fahrschülerin an den Po gefasst

Verurteilt wurde der 42-Jährige unter anderem, weil er einer Fahrschülerin bei der ersten Fahrstunde unter einem Vorwand an den Po fasste. Während der Fahrstunde mit einer weiteren, damals 18 Jahre alten Schülerin, soll sich der Mann im Auto selbst befriedigt haben.

Pflicht zu Sexualtherapie

Auf der Basis dieses Urteilsspruchs war auch die Untersuchungshaft hinfällig. Dem 42-Jährigen wird für die Monate, die er im Gefängnis saß, eine Haftentschädigung zugesprochen. Als Bewährungsauflage erhielt er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit und die Pflicht, sich um eine Sexualtherapie zu bemühen. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte in den nicht öffentlich gehaltenen Plädoyers eine Haftstrafe von acht Jahren und vier Monaten gefordert. Dem Angeklagten waren in einem mehrtägigen, überregional beachteten Prozess insgesamt neun Taten zwischen Sommer 2023 und November 2024 zur Last gelegt worden. Der gravierendste Vorwurf: Eine Fahrschülerin sollte der verheiratete Mann sechsmal vergewaltigt haben. Während der praktischen Fahrstunden sei er mit ihr in abgelegene Waldstücke gefahren und habe gegen den Willen der damals 17-Jährigen Sex mit ihr gehabt, so die Staatsanwaltschaft zu Prozessbeginn im Juli.

Gericht glaubt der „Affären“-Version

Beweise, die für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung ausgereicht hätten, habe die Hauptverhandlung jedoch nicht ergeben, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Begründung des Freispruchs in diesem Punkt. Zwar habe die Kammer keinen Zweifel, dass die junge Frau im Zeugenstand die „äußeren Abläufe“ glaubhaft geschildert habe. Die während der Beweisaufnahme gehörte Sachverständige habe ihr jedoch eine „instabile Persönlichkeit“ und „depressive Neigungen“ attestiert. Es sei nicht auszuschließen, dass sie das Erlebte „umgedeutet“ habe.

Urteilsverkündung im Prozess gegen Fahrlehrer: 26.08.2025, Baden-Württemberg, Hechingen: Der Angeklagte (r) wird von Justizbeamten in den Verhandlungssaal des Landgerichts Hechingen geführt. Der 42-Jährige angeklagte Fahrlehrer sitzt seit Mitte März in Untersuchungshaft. Er soll eine Fahrschülerin mehrfach vergewaltigt haben. Foto: Christoph Schmidt/dpa - ACHTUNG: Person(en) wurde(n) aus rechtlichen Gründen gepixelt +++ dpa-Bildfunk +++

Urteilsverkündung im Prozess gegen einen Sigmaringer Fahrlehrer: Der Angeklagte (rechts) wurde von Justizbeamten in den Verhandlungssaal des Landgerichts Hechingen geführt. Nach dem Urteillsspruch verließ er das Saal als freier Mann.

Christoph Schmidt/dpa

Unterm Strich glaubhafter sei die Version des Angeklagten, wonach es sich um eine „Affäre“ gehandelt habe und der Sex einvernehmlich gewesen sei. Darauf deuteten einige Aussagen hin. Richter Schwarz nannte ein Beispiel: An einer Stelle ihrer Tatschilderung habe die junge Frau gesagt: „Da waren wir gerade fertig.“ Der Richter dazu: „Wir waren fertig? Sagt so etwas eine Vergewaltigte?“ Ebenso deuteten die ausgewerteten Chatverläufe zwischen dem Fahrlehrer und der Fahrschülerin „eher auf eine Affäre hin“. Einige Nachrichten der jungen Frau deuteten darauf hin, „dass es nicht gegen ihren Willen geschah“.

„Die Kammer hat es sich nicht leicht gemacht“, versicherte Volker Schwarz. Es stehe „Aussage gegen Aussage“, und man habe es mit einer „komplexen psychologischen Konstellation“ zu tun. Zudem gelte „auch für Männer die Unschuldsvermutung, auch wenn es um sexuelle Übergriffe geht.“ Fazit: „Im Zweifel müssen wir freisprechen.“

„Als Fahrlehrer nicht mehr tragbar“

Verurteilt ist der 42-Jährige gleichwohl wegen einiger Übergriffe an Fahrschülerinnen, an denen das Gericht keine Zweifel hatte. Richter Schwarz über den Angeklagten: „Er hat gerne jungen Frauen gezeigt, wie die Kupplung vibriert, und ihnen dabei die Hand auf den Oberschenkel gelegt – und zwar ausschließlich aus persönlichem sexuellem Interesse.“ In mehreren Fällen sei zweifelsfrei nachgewiesen, dass er Frauen sexuell angefasst habe, die in einem Abhängigkeitsverhältnis von ihm gestanden seien. Des Richters Fazit über die beruflichen Perspektiven des Mannes: „Als Fahrlehrer ist er nicht mehr tragbar.“

Vor der Nachbarin onaniert

Und auch als Nachbar hat sich der Mann nicht empfohlen. Nachgewiesen wurde ihm, dass er auf seiner Terrasse onaniert habe, während die Nachbarin auf dem Weg zu Mülltonne war. Unabsichtlich könne das nicht gewesen sei. „Sie schauten ihr direkt in die Augen“, sagte der Richter zum Angeklagten.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Staatsanwaltschaft und Nebenklage denken noch über eine mögliche Revision nach. Der Verteidiger erklärte dagegen den Verzicht auf Rechtsmittel.