Umleitung B 32 in Kirchweiler: Einbahnregelung in Killer zeitweise aufgehoben

Die Einbahnstraße Kirchweilerstraße in Killer darf jetzt dorfauswärts auf die B 32 befahren werden. Die Regelung ist für zwei Wochen wegen Bauarbeiten in der Hangstraße ausgesetzt.
Hardy Kromer- Einbahnregel in der Kirchweilerstraße in Killer ist für zwei Wochen aufgehoben.
- Grund sind Bauarbeiten: Hangstraße voll gesperrt, Hofstättstraße bis Oktober dicht.
- Ausfahrt zur B 32 ist damit wieder direkt über die Kirchweilerstraße möglich.
- Übergangsweise gilt beidseitiges Parkverbot, Polizei kontrolliert auch die Geschwindigkeit.
- Die Aufhebung läuft vorläufig bis zum 28. September – Durchgangsverkehr war nicht Ziel.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Entlastung für den allgemeinen Verkehr, Belastung für die Anwohner: In der Kirchweilerstraße in Killer wurde die Einbahnstraßenregelung für zwei Wochen außer Kraft gesetzt. Man kommt jetzt von der B 32 wie schon immer über die Kirchweilerstraße nach Killer hinein; aber auch von Killer – was vorher wegen der Einbahnregelung nicht möglich war – über die Kirchweilerstraße auf die B 32 hinaus.
Die direktere Verbindung wäre die Hofstättstraße, doch die ist wegen Kabelverlegungsarbeiten noch bis Oktober voll gesperrt. Eigentlich sollte jeglicher Verkehr Richtung B 32 von der Alb ab Ringingen die Umleitung über Burladingen nehmen. Und genau genommen galt das auch für die Bevölkerung von Killer, wenn sie auf die B 32 wollten. Wie berichtet fuhren stattdessen viele Verkehrsteilnehmer unerlaubterweise entgegen der zulässigen Richtung durch die Kirchweilerstraße – oder sie umgingen die Trasse über die nebenliegende Hangstraße. Das war nicht offiziell als Umleitung vorgesehen, es war aber auch nicht verboten, diesen Schleichweg zu benutzen.
Schleichweg ist voll gesperrt
Nun ist die Hangstraße selbst voll gesperrt, ebenfalls wegen Breitbandverlegungsarbeiten. So entschloss sich die Stadtverwaltung, die Einbahnregelung in der Kirchweilerstraße vorläufig bis zum 28. September aufzuheben. Den auswärtigen Durchgangsverkehr hatte man dabei weniger im Sinn, als vielmehr die Dorfbewohner, die sonst zwei Wochen lang „eingesperrt“ wären, nachdem es mit zwei Vollsperrungen keine Zufahrt auf die B 32 gibt, außer eben durch die unerlaubte Einbahnstraße.
Beidseitiges Parkverbot
Für die Übergangszeit herrscht am Kirchweiler beidseitiges Parkverbot. Das wird ebenso kontrolliert wie Geschwindigkeitsübertretungen.
Insgesamt dürfte es in der Kirchweilerstraße ebenso wie in der Hangstraße schon vor der Interimsregelung dieser Tage ruhiger geworden sein. Ein nicht geringer Teil des Verkehrs kam wegen der halbseitigen Sperrung der B 27 vom Steinlachtal her über die Alb Richtung Killertal gewalzt. Nachdem die Baustelle vorzeitig fertiggestellt wurde (wir berichteten), hat sich dieses Verkehrsaufkommen seit dem Wochenende gelegt.
