Trockenheit hält an: Zollernalbkreis verlängert Wasserentnahmeverbot

Kaum noch Wasser drin: der Stausee in Schömberg. Das Landratsamt verlängert das Wasserentnahmeverbot bis Ende November.
Landratsamt- Landratsamt verlängert das Verbot der Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen.
- Grund sind extremes Niedrigwasser, kaum Regen und sinkende Grundwasserstände.
- Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. November – eine Entspannung ist nicht absehbar.
- Verbot umfasst Schöpfen mit Handgefäßen, Pumpen sowie private und landwirtschaftliche Entnahmen.
- Ausnahmen sind per E-Mail an umweltamt@zollernalbkreis.de möglich, sonst drohen bis 100.000 Euro Bußgeld.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Niedrigwasser, kaum Regen und keine Besserung in Sicht: Vor diesem Hintergrund verlängert das Landratsamt Zollernalbkreis laut eigenen Angaben das seit Juni bestehende Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern.
Im gesamten Landkreis herrscht demnach extremes Niedrigwasser. „Die anhaltend niederschlagsarme Witterung der vergangenen Monate führt weiterhin zu sehr geringen Abflüssen und sinkenden Grundwasserständen“, schreibt das Landratsamt.
Bußgelder bis zu 100.000 Euro möglich
Eine Entspannung der Situation ist derzeit nicht in Sicht. Angesichts dieser Umstände hat das Landratsamt entschieden, die Einschränkungen von Wasserentnahmen über den 30. September hinaus zu verlängern. Die neue Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. November.
Damit bleiben Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern weiterhin untersagt. Verboten sind nach wie vor etwa das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, Pumpen oder ähnlichen Einrichtungen, die Entnahme geringer Wassermengen für private Zwecke sowie für Land- und Forstwirtschaft und den Gartenbau.
„Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme aus einem oberirdischen Gewässer zulassen, werden bis zum Außerkrafttreten der Allgemeinverfügung widerrufen. Ausnahmen sind möglich; Anträge können per E-Mail an umweltamt@zollernalbkreis.de gerichtet werden“, heißt es. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
