Wegen anhaltender Hitze
: Zollernalbkreis spricht Wasserentnahmeverbot aus

Die hohen Temperaturen zwingen das Landratsamt zum Handeln. Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern wie der Eyach sind vorerst tabu. Hier die Details.
Von
SWP
Zollernalbkreis
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Eyach Niedrigwasser Balingen

Niedrigwasser in der Eyach in Balingen: Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat das Landratsamt Zollernalbkreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern vorübergehend untersagt.

Landratsamt
  • Landratsamt verbietet Entnahmen aus oberirdischen Gewässern im Zollernalbkreis.
  • Grund sind anhaltende Trockenheit, hohe Temperaturen und starkes Niedrigwasser.
  • Verfügung gilt ab 19. Juni bis 30. September – Ausnahmen sind auf Antrag möglich.
  • Auch kleine Entnahmen sind untersagt; Erlaubnisse ruhen, Verstöße kosten bis 100.000 Euro.
  • Ämter in Sigmaringen, Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen handeln abgestimmt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Kaum Niederschläge, hohe Temperaturen: Vor diesem Hintergrund hat das Landratsamt in Balingen laut Mitteilung eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern vorübergehend untersagt. Diese tritt am 19. Juni in Kraft und gilt bis 30. September.

„Die anhaltend niederschlagsarme Witterung sowie die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen haben in der Region zu einer ausgeprägten Niedrigwassersituation geführt“, heißt es. Geringe Abflüsse in Bächen, Flüssen und Seen sowie sinkende Grundwasserstände sind demnach die Folge.

In Verbindung mit der sommerlichen Witterung steigen die Wassertemperaturen, während die Sauerstoffgehalte in den Fließgewässern sinken. „Die Gewässerökosysteme geraten dadurch zunehmend unter Druck. Eine kurzfristige Entspannung der Situation ist derzeit nicht absehbar“, schreibt die Kreisbehörde.

Appell an die Bevölkerung: sorgsam mit Wasser umgehen

Gemeinsam haben sich die Landratsämter Zollernalbkreis, Sigmaringen, Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen abgestimmt und beschlossen, Allgemeinverfügungen zu erlassen, die Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern einschränken oder untersagen.

Ziel sei es, den Wasserhaushalt zu stabilisieren und die Gewässer als Lebensraum zu schützen. „Bereits geringe Entnahmemengen können in der aktuellen Situation in ihrer Summenwirkung zu erheblichen Beeinträchtigungen führen und sind daher nicht mehr zulässig“, heißt es. Das Landratsamt appelliert an die Bevölkerung, verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen und den Verbrauch auf das notwendige Maß zu beschränken.

Im Zollernalbkreis ist daher der wasserrechtliche Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern untersagt – so das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, die Entnahme von Wasser in geringen Mengen für Privatpersonen, die Land- und die Forstwirtschaft und den Gartenbau sowie das Entnehmen mittels Pumpen oder ähnlichen Einrichtungen.

Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme aus einem oberirdischen Gewässer zulassen, werden bis zum Außerkraftsetzen der Allgemeinverfügung widerrufen. Auf Antrag kann die Wasserbehörde Ausnahmen erteilen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.