Tödlicher Unfall bei Haigerloch: Muss der Angeklagte noch einmal vor Gericht?

Hier, wo die B463 zwischen Stunzachbrücke und Abfahrt nach Gruol dreispurig wird, nahm der Verkehrsunfall mit drei Toten vor über einem Jahr seinen Lauf.
Thomas Kost- Berufung gegen Urteil nach tödlichem B463-Unfall: Landgericht Hechingen entscheidet.
- Amtsgericht Balingen verurteilte den 33-Jährigen zu zwei Jahren auf Bewährung.
- Drei Menschen starben, drei wurden verletzt; Führerscheinentzug mit 15 Monaten Sperre.
- Familie eines Opfers legte als Nebenklägerin Berufung ein, Staatsanwaltschaft nicht.
- Nebenkläger scheiterten zuvor mit Antrag auf Schwurgericht und Vorwurf vorsätzlicher Tat.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Wie die Pressesprecherin des Amtsgerichtes Balingen, Ruth Rosauer, auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigt, wurde gegen das am 2. Juli gesprochene Urteil am Amtsgericht Balingen nämlich Berufung eingelegt.
Die den Prozess leitende Richterin Birgit Goßger hatte in dem Verfahren etwa 15 Monate nach dem Verkehrsunfall den 33-jährigen Fahrer eines Ford-Mustangs unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung aber zur Bewährung ausgesetzt.
Eine Familie will in Berufung
Der Angeklagte akzeptierte dieses Urteil bereits am Tag nach der Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft Hechingen und einer der Nebenkläger hatten binnen der Rechtsmittelfrist (eine Woche nach Verkündung des Urteils) keine Rechtsmittel eingelegt. Anders aber die Familie eines Unfallopfers, die als Nebenklägerin in der Verhandlung am Amtsgericht auftrat. Ihr Anwalt hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Er vertritt drei minderjährige Kinder eines bei dem Unfall Verstorbenen.
Landgericht Hechingen jetzt am Zug
Über die Zulassung der Berufung hat laut Pressesprecherin Rosauer nun das Landgericht Hechingen zu befinden. Wird sie tatsächlich zugelassen, wird es vermutlich noch einige Zeit dauern, bis das Verfahren neu aufgerollt wird.
Der Unfall auf dem dreispurigen Bereich der B463 bei Gruol und der nachfolgende Prozess am Amtsgericht Balingen hatten für viel Aufsehen gesorgt und nach dem Urteilsspruch der Richterin wurde in den Social-Media-Kanälen unserer Zeitung eifrig darüber diskutiert, ob das Urteil angemessen ist, oder nicht.
Schon bei Beginn der Verhandlung hatte in Frage gestanden, ob das Amtsgericht in Balingen überhaupt die richtige Stelle für die Verhandlung eines derart schwerwiegenden Unfalles ist. Die Nebenkläger hatten nämlich gleich zum Prozessauftakt beantragt, das Verfahren an das Landgericht Hechingen -Schwurgericht- abzugeben. Sie sahen in dem Fahrverhalten des Angeklagten Hinweise auf ein vorsätzliches Tötungsdelikt und ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Darum geht es
Die Staatsanwaltschaft Hechingen hatte gegen den Fahrer eines Ford Mustang Anklage erhoben, nachdem dieser am März 2025 bei einem Überholmanöver auf der Bundesstraße die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Bei dem dadurch entstandenen Unfall starben drei Insassen eines entgegenkommenden Transporters. Drei weitere Personen, einschließlich der Beifahrerin des Angeklagten, wurden verletzt.
Die Vorsitzende Richterin sah in der Fahrweise des Angeklagten einen Fahrlässigkeitsverstoß. Sie verurteilte den 33-Jährigen deshalb wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in jeweils drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Dem Angeklagten wurde zudem die Fahrerlaubnis entzogen. Sein Führerschein war bereits nach der Tat beschlagnahmt worden. Es wurde daher angeordnet, dass dem Angeklagten für weitere 15 Monate keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. (Quelle: Pressestelle des Amtsgerichts Balingen)